Herr Fehmer führt aus, dass er zum einen sehr erfreut darüber sei, dass sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt habe und jetzt in einer zusätzlichen Vereinbarung münde. Nicht nachvollziehen könne er, dass über diese ergänzende Vereinbarung in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden soll. Das erzielte Ergebnis sei für viele Billerbecker Bürger interessant. Deshalb hätte er sich eine Beratung in öffentlicher Sitzung gewünscht. Kein Verständnis habe er dafür, dass die Bürgermeisterin das jetzige Ergebnis in ihren Verhandlungen nicht erreicht habe. Der Auftrag sei der gleiche gewesen. Vom Grundsatz her sehe er die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft als den richtigen Weg an. Bzgl. der Vertragsmodalitäten schlage er noch vor, für den Verhinderungsfall einen Vertreter des Geschäftsführers zu benennen.

 

Herr Nowak hält Herrn Fehmer vor, dass er eine Beratung in öffentlicher Sitzung beantragen könne. Dies wäre konsequent. Er vertrete ebenfalls die Meinung, dass die Bürger einen Anspruch auf öffentliche Diskussionen haben.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass mit der Kommunalaufsicht abgesprochen sei, dass alle Themen, die die Rahmenvereinbarung betreffen nichtöffentlich und die Gründung der Netzgesellschaft öffentlich beraten werden sollte.

Den Vorwurf des Herrn Fehmer, dass sie es nicht geschafft habe, das jetzige  Verhandlungsergebnis zu erzielen, weise sie zurück. Sie habe den Auftrag des HFA sehr ernst genommen. Nur habe sich gezeigt, dass es eben doch helfe, wenn man sich mit einer Antwort nicht zufrieden gebe und nochmals berate und beschließe, hiergegen vorzugehen. Sie habe zu keiner Zeit Druck aufgebaut, sondern immer gesagt, dass man weiter sehen und weiter Argumente austauschen müsse.

Jetzt stelle sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise. Mit der Kommunalaufsicht sei eine getrennte Beratung in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung abgesprochen. Wenn man hiervon abweiche, könne sie die Auswirkungen nicht absehen. Sie schlage vor, nach der Beschlussfassung im Rat gemeinsam mit den Fraktionen einen Pressetermin anzuberaumen, so dass dann die Öffentlichkeit hergestellt werde.

 

Herr Nowak sieht keine Eile. Die grundsätzlichen Standpunkte zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft seien klar und da vor der nächsten Ratssitzung im Dezember noch eine HFA-Sitzung eingeplant sei, könne bis dahin geprüft werden, ob eine öffentliche Beratung möglich ist.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass seine Fraktion die Risiken, die mit der Gründung der Gesellschaft verbunden seien, nicht mittragen wolle. Auch wenn einiges sehr verlockend sei und Billerbeck nach vorne bringen würde, gebe es doch ein paar Dinge, die unkalkulierbar seien. Der Energiemarkt habe sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Vor dem Hintergrund einer 30-jährigen Vertragslaufzeit stelle sich die Frage, wie sich dieser Energiemarkt weiter verändern wird. Die fossilen Brennstoffe werden zur Neige gehen, was den Markt vollkommen auf den Kopf stellen werde. Die Gesetzgebung zur Energiepolitik werde demnächst nur noch in Brüssel erfolgen, so dass man von hier aus keinen Überblick mehr haben werde. Außerdem werde es in einer Infrastrukturgesellschaft nur um Profit und Billig gehen. Das habe überhaupt nichts mit einer nachhaltigen Energiepolitik zu tun.

Des Weiteren seien die Kommunen für die Daseinsvorsorge da und nicht um Profit zu machen. Eine Gesellschaft in kommunaler Hand, die Profit machen wolle, entferne sich von den Bürgern. Zudem sei nicht vorgesehen, den kleinen Fraktionen in der Gesellschafterversammlung ein Mitspracherecht einzuräumen. Nach seiner Meinung müssten aber unbedingt alle Fraktionen entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Rat Stimmrecht haben.

 

Frau Dirks erwidert, dass mit der Infrastrukturgesellschaft der Weg weg vom Profit gegangen werde. Die Kommunen wollten keinen Profit abschöpfen, sondern wollten evtl. Erträge in die Infrastruktur investieren. Außerdem werde man mit einer Infrastrukturgesellschaft mehr Steuerungsmöglichkeiten - auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit - als derzeit haben und die Energieversorgung gehöre sehr wohl zur Daseinsvorsorge einer Kommune.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er selbstverständlich nicht für eine Planwirtschaft plädiere. Dass die Gesellschaft Profit machen wolle, sei völlig in Ordnung. Nur gehörten Profit und Kommune nicht zusammen.

 

Herr Nowak bringt seine Überraschung über die Einwände des Herrn Schlieker zum Ausdruck. Wenn Profit erwirtschaftet werde, sei es ihm lieber, wenn dieser den Bürgern zugute komme als einem Unternehmen. Sicherlich gebe es bei einer Gründung der Infrastrukturgesellschaft auch Risiken. Man müsse aber den Fachleuten auch gewisse Dinge abnehmen und die endgültige Entscheidung, wie weit man letztlich gehe, sei auch noch nicht gefallen. Wenn die öffentliche Hand den Fuß in der Tür habe, könne sie mehr Einfluss ausüben als wenn Privaten die Aufgabe übertragen werde. Insgesamt halte er die Gründung der Infrastrukturgesellschaft für den richtigen Weg. Allerdings gebe er Herrn Schlieker Recht, dass die Nutzung regenerativer Energien verschlafen wurde. Das werde man auch noch bereuen.

 

Herr Krause regt u. a. auch aufgrund des Vorschlages einen stellv. Geschäftsführer zu bestellen an, den Vertrag erst zu unterzeichnen, wenn der Text mit allen beteiligten Kommunen abgestimmt ist, damit die Verträge in allen Kommunen mit dem gleichen Inhalt und Text verabschiedet werden.

 

Frau Dirks erwidert, dass die Verträge abgestimmt und in einigen Kommunen bereits unterschrieben seien. Die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers könnte per Gesellschaftsbeschluss geregelt werden.

 

Frau Mollenhauer hält den von Herrn Schlieker vorgebrachten Argumente entgegen, dass es heute zunächst um die Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck gehe, die ausschließlich dazu diene, weiter voran zu kommen und verhandeln zu können. Hierauf sei in allen Sitzungen hingewiesen worden. Heute könne nicht endgültig über die Infrastrukturgesellschaft entschieden werden, weil noch keine konkreten Zahlen vorliegen. Darum dürfe man auch zum Wohle der Bürger die Gründung der Netzgesellschaft jetzt nicht ablehnen.

 

Herr Schlieker hält dem entgegen, dass für ihn genau jetzt der richtige Zeitpunkt sei, um auszusteigen. Hier werde wieder einmal nach der Salamitaktik vorgegangen, um hinterher sagen zu können, dass man nicht mehr zurück könne. Er sei davon überzeugt, dass vom Profit in Billerbeck nichts ankommen werde, egal ob die RWE oder eine Infrastrukturgesellschaft die Netze betreibe. Das Einzige was erreicht werde sei, dass die Bürger noch weniger Vertrauen in die Politik haben werden.

 

Herr Fehmer stellt fest, dass die Entscheidung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen offensichtlich gefallen sei. Das halte er für schade, er persönlich halte die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für den richtigen Weg. Sicherlich könne man alles negativ belasten, er sei aber anders herum vorgegangen und sehe zunächst das Positive. Ob sich letztlich alles umsetzen lasse, wisse er zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht. Bis zum Vorliegen konkreter Zahlen sei man lediglich eine „Glaubensgemeinschaft“.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass also heute der Tagesordnungspunkt abgesetzt und zunächst geprüft werde, ob eine öffentliche Beratung erfolgen kann. Sollte dies der Fall sein, werde eine entsprechende Sitzung einberufen und wenn nicht, werde nichtöffentlich beraten und anschließend die Öffentlichkeit informiert.

Gegen diese Vorgehensweise werden keine Einwände erhoben.