Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Bebauungsplanentwurf wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 


Frau Besecke erläutert den Sachverhalt und die vorgeschlagenen Festsetzungen. Dabei stellt sie heraus, dass es um die planungsrechtliche Absicherung der heutigen Nutzung gehe.

Ergänzend teilt sie mit, dass Herr Althoff vorgeschlagen habe, die öffentliche Grünfläche nicht als „Naturschulgarten“, sondern als „Natur- und Umweltbildungsgelände“ zu bezeichnen. Diesem Vorschlag werde verwaltungsseitig zugestimmt.

 

Nachdem von allen Fraktionen die positive Arbeit des Vereins gelobt wird fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig