Beschluss:

Der Vorschlag der Verwaltung zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Rathaus ist weiter zu verfolgen. Ein Statiker ist mit der Untersuchung der statischen Voraussetzungen zu beauftragen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt fand vorab eine Ortsbesichtigung statt.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass der Aufzug ca. 50.000,-- bis 60.000,-- € kosten würde. Um ihn aber ins Rathaus einbauen zu können, werde ein Mehrfaches nötig sein.

 

Herr Spengler stellt voran, dass bei der Ortsbesichtigung bereits deutlich geworden sei, dass alle für die Barrierefreiheit des Rathauses seien. Für die Übergangszeit sollte das Raumkonzept überdacht und die Büros, die häufig von älteren oder gehbehinderten Menschen aufgesucht werden, im Untergeschoss untergebracht werden.

 

Herr Messing und Frau Dirks erläutern, dass es bisher üblich sei, dass die gewünschten Gesprächspartner zum Publikum hinunter gingen. Es sei nicht möglich, alle publikumsintensiven Büros im Untergeschoss unterzubringen, da fast jedes Büro frequentiert werde.

 

Man dürfe sich nicht von den hohen Kosten abschrecken lassen, wenn man sich in der Sache einig sei, so Frau Mönning. Sie erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass er bislang noch keine Fördertöpfe ausfindig machen konnte, er aber weiter am Ball bleibe.

 

Von Frau Mönning nach einem Zeitplan befragt, teilt Herr Mollenhauer mit, dass dieser von den Politikern im Rahmen der Finanzplanung im Haushaltsplan vorgegeben werde.

 

Herr Kleideiter regt an, den Statiker zu beauftragen, die Kosten abschnittweise anzugeben. Evtl. könnte der Aufzug zunächst nur bis zum Sitzungssaal installiert werden.

 

Wenn man schon einmal in das alte Gebäude eingreife, dann sollte man zukunftsorientiert denken und bis ins obere Geschoss gehen, so Herr Mollenhauer.

Herr Erfmann ergänzt, dass die Überfahrt untergebracht werden müsse und man schon deshalb bis oben gehen müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter teilt Herr Messing mit, dass ca. 1 – 2 mal in der Woche die Ansprechpartner zu gehbehindertem Publikum ins Foyer hinunter gingen.

 

Herr Krause stellt fest, dass es sich bei der Schaffung der Barrierefreiheit um eine freiwillige Aufgabe handele und fragt nach, ob mit haushaltstechnischen Bedenken seitens der Kommunalaufsicht gerechnet werden müsse.

 

Eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sei noch nicht erfolgt, so Frau Dirks. Wenn die Ausgaben im Einklang mit der Finanzplanung stünden und die Regeln des Haushaltssicherungskonzeptes eingehalten werden, werde es keine Probleme geben.

 

Frau Mönning weist darauf hin, dass es nicht nur um das  Publikum des Rathauses gehe, sondern ein barrierefreies Rathaus der Verwaltung auch die Chance gebe, einen Arbeitsplatz für einen behinderten Menschen zu schaffen.


Stimmabgabe: einstimmig