Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Für die Errichtung einer Windenergieanlage Enercon 82 mit einer Gesamthöhe von max. 126 m wird an dem beantragten Alternativstandort das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Herr Wiesmann erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum. Den Sitzungsvorsitz übernimmt Herr Faltmann.

 

Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und weist auf einen Fehler hin. Die große Anlage sei bezogen auf die natürliche Geländehöhe 14 m höher und nicht 12 m.

 

Herr Ueding erkundigt sich, ob der Investor die Möglichkeit habe, eine noch größere Anlage zu bauen.

Frau Besecke führt aus, dass theoretisch eine höhere Anlage beantragt werden könnte. Dann könnte man mit einer Zurückstellung des Baugesuches reagieren, um die Flächennutzungsplanänderung auf den Weg zu bringen. Hierfür habe man aber nur 1 Jahr Zeit. Insofern komme die Errichtung einer 126 m hohen Anlage der Stadt entgegen.

 

Herr Dittrich hält die Errichtung einer größeren Anlage für positiver als wenn 4 kleine Anlagen errichtet werden. Des Weiteren wäre der geplante Standort einer kleinen Anlage direkt neben der Landstraße optisch und landschaftlich schlecht. Im Hinblick auf die neue Flächennutzungsplanänderung erkundigt er sich, ob andere Antragsteller sich auf die Höhen berufen können.

 

Wenn der Windenergieanlage mit einer Höhe von 126 m zugestimmt werde, so Frau Besecke, werde man zukünftig nicht nein sagen können. Sie gehe davon aus, dass in der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Höhenbegrenzung auf 100 m mehr festgesetzt werde.  

 

Frau Schlieker gibt der Errichtung einer größeren Anlage gegenüber 4 kleineren den Vorzug und erkundigt sich, ob mit den Anliegern über die Alternativanlage gesprochen worden sei.

 

Das wird von Frau Besecke verneint, zunächst sollte hierüber in diesem Ausschuss gesprochen werden. Da es um 4 beklagte Anlagen gehe und man sich nicht im Planverfahren befinde, könne auch keine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

 

Frau Schlieker würde es begrüßen, wenn die Alternativanlage weiter in Richtung Landstraße und damit weiter von den Anliegern entfernt errichtet würde. Die Anlage würde man ja relativ schnell passieren, so dass das Argument der Sichtbehinderung auf die Stadt nicht so hoch anzusiedeln sei. Im Übrigen sei dieses Argument bei den Hähnchenmastställen überhaupt nicht herangezogen worden.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Platzierung bewusst so gewählt sei. Wenn die Anlage näher an die Kreuzung heranrücke, könnte in dem Bereich eine weitere Anlage errichtet werden.

 

Herr Nowak spricht sich dafür aus, die wenigen betroffenen Anlieger zu beteiligen, auch wenn keine Bürgeranhörung vorgesehen sei. Die Anlieger sollten zumindest bzgl. der Standorte mitreden können.

 

Problematisch sei, so Frau Besecke, dass je weiter der Standort von den betroffenen Anliegern abrücke, umso wahrscheinlicher die Errichtung einer zweiten Anlage werde.

 

Zum Vorschlag des Herrn Schulze Brock dies durch die Eintragung einer Baulast zu verhindern, führt Frau Besecke aus, dass eine Baulast nicht ohne rechtlichen Hintergrund eingetragen werde.

 

Herr Schulze Brock siedelt den Anliegerschutz höher an als wenn man im Vorbeifahren auf die Anlage sehe.

 

Herr Dittrich fragt nach, ob bei Verlagerung des Standortes nach Süden ebenfalls eine weitere größere  Anlage errichtet werden könnte.

Frau Besecke teilt mit, dass der Betreiber dann nicht mehr mitmachen würde, weil an dem Standort die Effizienz zu gering sei.

 

Nachdem Frau Besecke auf Frage von Herrn Dittrich mitteilt, dass es wohl keinen Verhandlungsspielraum mehr gebe, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig