Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt ein neues Plankonzept zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entwickeln.


Frau Besecke erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

 

Herr Nowak stellt voran, dass man nicht umhin komme, geltendes Recht und damit das Gerichtsurteil zu akzeptieren. Die SPD-Fraktion habe immer gefordert, Einfluss zu nehmen und ein Planverfahren durchzuführen. Insofern könne er dem Verwaltungsvorschlag folgen.

 

Frau Schlieker verliest folgende Stellungnahme:

„Wir sitzen hier und beraten über die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die Nutzung der Windenergie. Ich habe in Sitzungsvorlagen und Niederschriften der Vergangenheit gekramt und bin über 10 Jahre zurückgegangen, um die Geschichte der Windenergienutzung in Billerbeck nachvollziehen zu können. Am 17.12.1996 hat der Rat die Durchführung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung von Windeignungsbereichen beschlossen. Leider waren wir – die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – im Verlaufe dieses Entscheidungsprozesses – wichtige Beschlüsse sind 2001 und 2003 gefasst worden – nicht im Rat der Stadt Billerbeck vertreten und konnten somit nicht mitdiskutieren.

Insgesamt gab es in dieser Zeit viele Anhörungen, Ausschusssitzungen und formelle Verfahren, die zu einer Einschränkung der Nutzung der Windenergie auf Billerbecker Gebiet in Form der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes geführt haben. Man kann hier nicht mehr von Planung sprechen, sondern – wie in der Sitzungsvorlage richtig erwähnt – eher von Verhinderungsplanung.

In 2006 gab es eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster zur Errichtung von 4 Windkraftanlagen. Die Herbeiführung eines erneuten Ratsbeschlusses, der nach heftiger Diskussion von unseren Fraktionsmitgliedern nicht mitgetragen wurde, hat mitgeholfen, dass das Verwaltungsgericht diese Klage zurückgewiesen hat. Jetzt – im Jahr 2008 – über 10 Jahre später - wurde die mühsam erstellte 19. Flächennutzungsplanänderung vom Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt!

D. h. wir stehen wieder – fast wieder – am Anfang aller Diskussionen. Doch – keine Angst – wir müssen jetzt das Rad nicht neu erfinden. Jedoch haben sich in diesem Zeitraum von 12 Jahren durch die technische Entwicklung, die Energiesituation und die Akzeptanz von Windrädern durch die Bevölkerung die Voraussetzungen geändert. Daher sollten wir die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, die mit dem neuen Plankonzept angestoßen wird, als Chance ergreifen, die Nutzung der Windenergie auf Billerbecker Gebiet weiträumiger zu ermöglichen und zu fördern.

Am Schluss sei angemerkt, dass es wirklich schade ist, dass einige Kommunal-Politiker bei Nutzung der Windenergie und Errichtung von Ställen zur gewerblichen Massentierhaltung mit zweierlei Maß messen und z. B. der Schutz des Landschaftsbildes mal so oder mal so gesehen wird. Bei dem Bau von überdimensionalen Mastställen haben wir es bisher nicht geschafft, die Möglichkeiten einer geregelten Planung zu nutzen!“

 

Herr Schulze Esking verweist zur Äußerung des Herrn Nowak, dass die SPD die Planung vorangetrieben habe, auf den Windenergie-Erlass, der die Kommunen zur Planung veranlasst habe, um einen Wildwuchs im gesamten Stadtgebiet zu verhindern. Nur sei dabei der Fehler gemacht worden, zu klein geplant zu haben, was vom Gericht schließlich als Verhinderungsplanung angesehen wurde. Er würde dem Verwaltungsvorschlag zwar folgen, würde diesen aber dahingehend erweitern, dass sofort ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, um dann eine Veränderungssperre zu erlassen. Der folgende Tagesordnungspunkt (Errichtung einer Windenergieanlage in Osthellermark) sollte solange zurückgestellt werden bis ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan vorliegt.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es nicht möglich sei über eine Veränderungssperre Einfluss auf die 4 Anlagen zu nehmen.  Da es sich um ein Bescheidungsurteil handele, müssten die 4 beklagten Anlagen beschieden werden. Jetzt bestehe nur die Möglichkeit, entweder die 4 Anlagen an den geplanten Standorten oder die im folgenden Tagesordnungspunkt beschriebene Alternative (1 große Anlage) zuzulassen.

 

Herr Schulze Esking geht davon aus, dass der Investor im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte wohl kaum noch die 4 kleineren Anlagen bauen werde.

 

Der Investor hätte nicht über Jahre geklagt, wenn er die Windkraftanlagen nicht bauen wolle, so Frau Besecke. Der Investor könne sich jetzt aber auch als Alternative den Bau einer großen Anlage vorstellen, wobei dieser Vorschlag der Stadt entgegen komme, weil die Errichtung einer Anlage für die Anlieger und aus städtebaulicher Sicht angenehmer wäre als 4 Anlagen. Würde eine Veränderungssperre erlassen, müssten die 4 Anlagen beschieden werden und es würden dann voraussichtlich Gebraucht-Anlagen errichtet werden.

 

Herr Faltmann erkundigt sich, ob ein anderer Investor an anderer Stelle im Stadtgebiet ein Anrecht auf Genehmigung einer Windkraftanlage habe.

Frau Besecke führt aus, dass der Windenergieerlass zur Folge habe, dass Windkraftanlagen außerhalb der Windeignungsbereiche nur errichtet werden dürfen, wenn sie nicht raumbedeutsam (Anlagen unter 50 m Gesamthöhe) seien. Eine solche Investition werde also nicht so interessant sein.

 

Herr Nowak stellt zur o. a. Äußerung von Herrn Schulze Esking richtig, dass nicht der Windenergieerlass, sondern damals Herr Wieling die Planung ins Rollen gebracht habe. Der Stellungnahme von Frau Schlieker hält er entgegen, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich auch für erneuerbare Energien und die Windenergie sei, aber nicht an jeder Stelle und überall. Hierfür müssten Konzentrationsflächen ausgewiesen werden. Im Übrigen seien die Grünen immer im Rat vertreten gewesen, nur habe der Mandatsträger nicht die Interessen der Grünen vertreten.

 

Frau Schlieker erwidert, dass Herr Lemke zwar als Vertreter der Grünen im Rat gewesen sei, er aber nicht die Interessen der Ortspartei verfolgt habe, was schließlich zum Parteiausschluss geführt habe. Deshalb seien die Grünen damals nicht im Rat vertreten gewesen.

Frau Schlieker macht deutlich, dass sie nach wie vor die Windkraft fördern wolle. Dem Planungsbüro sollte vorgegeben werden, den damals auch zur Diskussion stehenden Windeignungsbereich in Hamern zu untersuchen.

 

Herr Schulze Esking entgegnet, dass die CDU-Fraktion keine vollkommen neue Untersuchung des Stadtgebietes wolle. Die Planungen sollten sich auf das Gebiet Osthellermark beschränken.

 

Frau Besecke erläutert, dass der Gutachter neutral ohne Berücksichtigung der Ausweisung im Gebietsentwicklungsplan vorgehe. Es würden Tabu- und Restriktionsbereiche gezogen. Das damals erstellte Gutachten sei vor Gericht nicht beanstandet worden. Jetzt müssten lediglich die neuen gesetzlichen Bestimmungen eingearbeitet werden. Die überarbeitete Plangrundlage werde dann für eine erneute Abwägung benötigt.

 

Herr Nowak führt an, dass der Bezirksausschuss den Außenbereich vertrete, aber das gesamte Stadtgebiet betroffen sei. Deshalb sollte die Entscheidung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses berücksichtigt werden, bevor hier eine Entscheidung getroffen werde. Die Planung sollte grundsätzlich ohne den Ausschluss irgendwelcher Bereiche auf den Weg gebracht werden. Eine endgültige Entscheidung sollte nach einer Beratung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss erfolgen.

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die 4 Anlagen nicht zu vermeiden seien, revidiert Herr Schulze Esking seinen Vorschlag zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes und stellt fest, dass ihm eine größere Anlage lieber sei als 4 kleine Anlagen. Hierüber müsse zum folgenden Tagesordnungspunkt diskutiert werden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig