Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Dem Wirtschaftsplan 2009, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.
  2. Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.500.000,00 € festgelegt.
  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 € festgelegt.

Da die Gebührenbedarfsberechnung unmittelbar mit dem Wirtschaftsplan zusammenhängt, erläutert Herr Hein diese zunächst (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift).

Herr Krause erinnert Herrn Hein an seine Voraussage, dass auch in den Nachbarkommunen die Gebühren steigen werden, dieses aber nicht eingetreten sei.

Von Herrn Wiesmann auf die Verzinsung des Eigenkapitals angesprochen, teilt Herr Hein mit, dass die fehlende Verzinsung des Eigenkapitals von der Gemeindeprüfungsanstalt bemängelt wurde und die Diskussion noch nicht ausgestanden sei. Ferner weist er nochmals darauf hin, dass auch keine Verzinsung des aufgewandten Kapitals vorgenommen, sondern lediglich der tatsächliche Zinsaufwand angesetzt werde. Dies werde von der Kommunalaufsicht gerügt.

Des Weiteren führt Herr Wiesmann an, dass die Abschreibung vom Herstellungs- und nicht mehr vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen werde und erkundigt sich, wie viel das ausmache.

Seit der Gründung des Abwasserbetriebes werde die Abschreibung vom Herstellungswert vorgenommen, so Herr Hein. Das sei die geringstmögliche Art, die Abschreibung festzusetzen. Nach dem NKF müsse die Abschreibung vom Wiederbeschaffungswert erfolgen, während dieses nach dem KAG empfohlen werde.

Herr Hein betont, dass alle Stellschrauben zur Gebührenreduzierung im Sinne des Gebührenzahlers angezogen seien.

Um die Gebühren möglichst gering zu halten, sollte überlegt werden, welche Investitionen im nächsten Jahr tatsächlich umgesetzt werden müssen, so Herr Dr. Köhler.

Herr Hein weist darauf hin, dass der Rat an das ABK gebunden sei, wenn hiervon abgewichen werde, könne das dazu führen, dass der Abwasserbetrieb keine öffentliche Förderung mehr erhalte.

Herr Dr. Köhler betont, dass sie die Interessen der Bürger zu vertreten hätten. Gegenüber dem Land sollte auch mal deutlich gemacht werden, dass die Grenzen des Machbaren erreicht seien.

Herr Hein gibt zu bedenken, dass die Gebühren in Billerbeck im Landesvergleich im unteren Drittel liegen.

Herr Krause wirft ein, dass das ABK doch auch wieder geändert werden könne.

Herr Hein erläutert, dass man bis 2010 an das ABK gebunden sei. Danach sei ein neues ABK aufzustellen und mit der Bezirksregierung abzustimmen.

Frau Dirks stellt heraus, dass Herr Hein deutlich gemacht habe, dass die Vorgaben des ABK eingehalten werden müssen, um die Richtlinien und Vorgaben des Landes einhalten zu können. Insofern müsse die jetzt hier geführte Diskussion eigentlich mit den Landtagsabgeordneten geführt werden.

Herr Wiesmann stellt fest, dass es zwar die Vorgaben im ABK gebe, man hier aber sehr wohl agieren könne. Die Versuchung sei oftmals sehr groß gewesen, man habe einen Mercedes angeboten bekommen und letztlich einen Fiat gekauft. Es müsse auf Sparsamkeit geachtet werden.

Für Herrn Dr. Meyring stellt sich die Frage, ob das ABK noch einmal mit der Landesregierung diskutiert werden kann. Im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt seien erhebliche Kosten zu stemmen gewesen, die bei Aufstellung des ABK nicht absehbar waren und die jetzt gebührenwirksam werden. Es sollte geprüft werden, ob die Abschreibungen geschoben werden können.

Abschreibungen seien dann zu generieren, so Herr Hein, wenn Anlagen in Betrieb genommen werden.

Herr Dr. Meyring kommt auf die Argumentation des Herrn Dr. Köhler zurück, dass geprüft werden sollte, welche Positionen im Ausgabenbereich modifiziert werden können.

Herr Hein macht deutlich, dass er für 2009 keinen Spielraum habe.

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, ob die Verbesserungen im Energiebereich berücksichtigt worden seien.

Das wird von Herrn Hein verneint. Daraus Hoffnungen zu generieren, die mehr als 10.000 bis 15.000,-- € ausmachen und damit überhaupt gebührenwirksam werden, sehe er nicht.

Herr Krause erwidert, dass sich doch allein durch die Umbaumaßnahmen an der Kläranlage die Kosten reduzieren müssten.

Herr Hein erklärt, dass die Verfeinerung der Technik einen höheren Energieansatz erfordere.

Herr Krause schlägt vor, 10 Jahre länger abzuschreiben, um Kosten für die Bürger zu sparen.

Herr Hein erwidert, dass die Abschreibungszeiträume für den Elektro- und Maschinenbereich eher kürzer sein müssten, da die Technik in diesem Bereich sehr schnell überholt sei.

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, ob die in 2009 geplanten Sanierungsmaßnahmen im ABK enthalten seien.

Das wird von Herrn Hein bestätigt. Zusätzlich habe er die Maßnahme Wiesen-/Bernhardstraße vorgesehen. Er sei von Anliegern darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Kanal deutliche Unterbögen aufweise und es bei Kanalspülungen zu Rückstauerscheinungen in den Häusern komme. Im Frühjahr nächsten Jahres wolle er die Maßnahme dem Ausschuss vorstellen, damit dieser über die Art der Sanierung entscheiden könne.

Herr Dr. Köhler schlägt vor, diese Maßnahme gegen eine andere im ABK enthaltene Maßnahme auszutauschen.

Für 2009 gebe es keine weiteren Maßnahmen, die über die im ABK bereits enthaltenen  noch abzuwickeln seien, so Herr Hein.

Herr Krause schlägt vor, den II. Bauabschnitt der Darfelder Straße um ein Jahr zu verschieben.

Herr Hein macht deutlich, dass dies nur zu einer Gebührenreduzierung von rd. 1,5 Cent führen würde.

Das wird von Herrn Krause bezweifelt, er geht von rd. 5 Cent aus.

Herr Dr. Meyring führt an, dass der Abwasserbetrieb sehr gut mit Eigenkapital ausgestattet sei und über eine Eigenkapitalentnahme nachgedacht werden könnte.

Herr Hein erläutert, dass der Abwasserbetrieb kein Festgeldkonto habe, sondern alles Kapital an Anlagen gebunden sei. Dieses Anlagevermögen sei Eigentum der Gemeinschaft der Gebührenzahler.

Nach weiterer Erörterung, in der aber keine Möglichkeiten der Gebührenreduzierung gefunden werden,

 wie die Gebühren in einem geringeren Umfang erhöht werden können,

 fasst der Ausschuss unter der Voraussetzung, dass der II. Bauabschnitt Darfelder Straße um ein Jahr verschoben wird folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung