Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2007 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von rd. 13.155,00 € wird gemäß § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen.

c)     Die Abfallbeseitigungsgebühren werden festgesetzt

a) für ein   80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 174,00 €
b) für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 223,80 €
c) für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 372,00 €

Die übrigen Festsetzungen werden der Gebührensatzung einschließlich Windelermäßigungen bleiben unverändert.

d)    Die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Herr Melzner beantwortet Nachfragen von Herrn Kleideiter und Herrn Pfeiffer zur Gebührenbedarfsberechnung.

 

Herrn Kleideiter fällt auf, dass die Gebührenreduzierung für ein 80 l Gefäß mit 3,33% geringer ausfalle als bei dem 240 l Gefäß mit 4,47%, so dass also derjenige, der mehr Müll produziere noch einen Rabatt bekomme.

 

Herr Melzner erläutert, dass sich die Prozente nur auf die Veränderungen zum Vorjahr bezögen und nicht auf die Höhe der unterschiedlichen Gebühren. Bei den Jahresgebühren stiegen die Kosten proportional nicht so an wie das Volumen.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass die Gebühren für die Windeltonne gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben seien. Nach seiner Meinung müsse sich die Gebührenreduzierung aber auch hier auswirken.

 

Herr Melzner führt aus, dass die Gebühren für die Windeltonne in diesem Jahr nicht angefasst werden sollten, weil dies zu Problemen bei der Genehmigung des Haushaltes führen könnte. Außerdem müssten die anderen Tonnen teurer werden, wenn die Gebühren für die  Windeltonne reduziert würden. Hinzu komme, dass damals festgelegt worden sei, die Windeltonne zu einem Drittel aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Der Zuschuss sei aber bei den jetzigen Gebühren tatsächlich höher als dieses eine Drittel ausmache.

 

Herr Drovs kann bei der Gebührenstaffelung keinen Anreiz zur Müllvermeidung erkennen. Gerechnet auf das Volumen müsse für ein 240 l – Gefäß weniger bezahlt werden. Hier sollte eine Änderung vorgenommen werden.

 

Herr Melzner erwidert, dass das nicht richtig sei. Die Fixkosten würden zwar gleichmäßig auf jede Tonne umgelegt. Bei der Volumengebühr würden aber Anreize zur Müllvermeidung geschaffen, weil die Gebühr für ein 80 l – Gefäß geringer sei als für ein 240 l – Gefäß.

 

Herr Drovs vertritt die Auffassung, dass ein noch höherer Anreiz geschaffen werden müsse. Bei der größeren Tonne bekomme der Bürger einen Mengenrabatt.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass dann eine neue Grundsatzdiskussion über die Müllgebühren geführt werden müsse. Dazu gehörten dann auch die verschiedenen Systeme, wie z. B. das Wiegen. Man habe sich damals darauf verständigt, eine Grundgebühr und eine Volumengebühr festzusetzen. Zwar müssten Anreize zur Müllvermeidung geschaffen werden, aber jeder produziere Müll. Deshalb sei auch ein Mindestrestmüllvolumen pro Grundstücksbewohner/Woche festgesetzt worden.

 

Herr Dr. Meyring weist auf den sozialen Aspekt hin. In der Regel würden die 240 l – Gefäße von großen Familien oder in Mehrfamilienhäusern benötigt und die Windeltonne könne nur für Kinder bis 3 Jahre oder bei einem bescheinigten Leiden an Inkontinenz bestellt werden.

 

Herr Drovs fragt nach, ob ohne die Grundsatzdiskussion führen zu müssen innerhalb der bisherigen Grenzen die Gebühren verschoben werden können. Der Aspekt, dass gerade größere Familien das 240 l – Gefäß benötigen, müsse selbstverständlich berücksichtigt werden

 

Herr Dr. Meyring weist Herrn Drovs darauf hin, dass er einen konkreten Vorschlag unterbreiten müsse, über den dann beraten werde. Außerdem müsse die Gebührenbedarfsberechnung neu erstellt werden. Er halte es für ungünstig, an dieser Stelle eine Grundsatzdiskussion anzufangen. Für 2009 sollte es bei der bisherigen  Systematik bleiben. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber zur Laufzeit der Verträge mit Remondis teilt Herr Melzner mit, dass zurzeit die neue Ausschreibung vorbereitet werde. Die Verträge liefen am 31.12.2010 aus.

 

Herr Tauber hält im Hinblick auf die anstehende Ausschreibung den jetzigen Zeitpunkt für eine Grundsatzdiskussion gerade für richtig.

 

Nach weiterer Erörterung fasst Herr Melzner zusammen, dass also die Gebührenbedarfsberechnung 2009 wie vorgeschlagen abgewickelt werden soll. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2010 soll rechtzeitig eine neue Diskussion über die Gebührengestaltung geführt werden, wobei dem Aspekt zum Anreiz der Müllvermeidung stärker Rechnung getragen werden soll.

 

Herr Tauber bittet darum, in der für diese Diskussion zu erstellenden Sitzungsvorlage auch die verschiedenen Systeme darzustellen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kleideiter, ob die in Nottuln geführte Diskussion bzgl. der Biotonne auch Billerbeck betreffe, erläutert Herr Melzner die Auswirkungen des „Ascheberger Urteils“. Er teilt mit, dass gebührenrechtlich die Kalkulation in Billerbeck in Ordnung sei. Dies deswegen, weil in Billerbeck der Benutzer der Müllabfuhr, der keine Biotonne habe, im Innen- und Außenbereich die gleiche Gebühr zahle. Das sei in der beklagten Gemeinde anders gewesen. Probleme könnte es geben bzgl. des Anschlusszwanges bzw. des Anschlussrechts an die Biotonne im Außenbereich. Man müsse abwarten, wie sich das weiter entwickele.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig