Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2009 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

b)    Die Straßenreinigungsgebühren werden auf 1,39 € festgesetzt.

c)    Die 9. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Herr Kleideiter führt an, dass sich der Anstieg der Lohn- und Kraftstoffkosten sicherlich nicht nur auf Billerbeck auswirke, aber dennoch in Nottuln die Straßenreinigungsgebühren herabgesetzt wurden.

 

Herr Melzner weist darauf hin, dass Nottuln andere Verträge habe, die Straßenreinigung sei nicht kreisweit ausgeschrieben worden. Die vertragliche Vereinbarung mit dem in Billerbeck ausführenden Unternehmen beinhalte eine Anpassungsoption bei einem Anstieg der Lohn- und Kraftstoffkosten um gewisse Indexpunkte. Die jetzt von dem Unternehmen geltend gemachte Steigerung sei höher als eingeplant, so dass er dagegen protestiert habe. Der Streit sei noch nicht entschieden.

 

Herr Kleideiter moniert, dass der Beikehrer im Bereich der Bahnhofstraße nicht zu sehen gewesen sei.

 

Herr Melzner teilt mit, dass der Beikehrer mehrmals krank gewesen sei. Außerdem bestehe kein Anspruch, dass der Beikehrer bei jeder Reinigung vor jedem Haus kehre. Er werde dem Hinweis aber nachgehen.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung