Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Denkmalförderungsprogramm 2009 des Landes NRW weiter zu verfolgen. Sofern eine Zuwendung gewährt wird, wird eine Sanierung des Glockenturms im kommenden Jahr durchgeführt.


Zu Beginn der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung des Glockenturmes im Rathaus statt.

Ergänzend werden historische und aktuelle Fotos vom Rathaus und insbesondere des Glockenturms gezeigt.

 

Herr Kleideiter merkt an, dass die Notwendigkeit zur Sanierung des Glockenturms unbestritten ist. Aufgefallen sei ihm, dass verwaltungsseitig wieder ein Zuschussantrag gestellt wurde, ohne dass hierüber vorab im Ausschuss beraten wurde. Der Ausschuss hätte auch schon vor der Beantragung der Zuwendung hierüber beraten können. Dann hätte man freier beraten können. Sollte heute eine andere Auffassung vertreten werden, habe das immer einen negativen Beigeschmack, was in diesem Fall nicht notwendig gewesen wäre.

 

Herr Mollenhauer räumt ein, dass der Antrag auch vor Ablauf der Antragsfrist Anfang Oktober hier hätte beraten werden können. Der Antrag könne aber schadlos zurückgezogen werden, wenn die Sanierung nicht durchgeführt werden soll.

 

Herr Tauber pflichtet Herrn Kleideiter bei, dass der Antrag vorher hätte beraten werden können. Er fragt nach, welche Maßnahmen das vorliegende Angebot beinhalte.

 

Herr Erfmann schildert, dass er sich mit  Billerbecker Firmen zusammengesetzt habe, um das Vorgehen zu beraten. Sie seien zu der Auffassung gelangt, dass der Turm in Gänze abgenommen und dann in der Werkstatt 1 : 1 rekonstruiert werden müsse. Dafür werde eine Leimholzkonstruktion vorgeschlagen, die mit Kupfer versehen würde. Eine Dachdecker- und eine Zimmererfirma hätten ein Pauschalangebot unterbreitet.

 

Herr Pfeiffer erkundigt sich, ob die veranschlagten Kosten in Höhe von 47.000,-- € ausreichen, ob die Maßnahme vorfinanziert werden müsse oder ob sie nur umgesetzt werde, wenn Fördermittel gewährt werden.

 

Gebe es keine Fördermittel, wovon derzeit nicht ausgegangen werde, so Herr Mollenhauer, würde das Vorhaben zurückgestellt. Unter Umständen, wenn zum Beispiel Gefahr durch herunterfallende Teile drohe, müsste der Turm abgebaut werden, und man würde so lange auf den Turm verzichten, bis die erforderlichen Gelder vorliegen.

 

Nach weiterer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Da Herr Dr. Meyring anwesend ist, übernimmt er den Sitzungsvorsitz.