Bezug nehmend auf die zu Beginn der Sitzung festgelegte Vorgehensweise bzgl. des Hähnchenmaststalles in Aulendorf teilt Herr Mollenhauer mit, dass in öffentlicher Sitzung nur gesagt werden könne, dass die Bezirksregierung das Einvernehmen der Stadt Billerbeck ersetzt und die Genehmigung erteilt habe. Damit sei die Errichtung des Hähnchenmaststalles an dem geplanten Standort vom Grundsatz her zulässig.