Sitzung: 02.12.2008 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/374/2008
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den baurechtlichen Anregungen des Kreises Coesfeld wird wie unten beschrieben teilweise gefolgt.
2.
Die
Forderungen der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur
Löschwasserversorgung können erfüllt werden. Der Anregung zur Erschließung wird
nur bei neuen Bebauungen gefolgt.
3.
Die
Anregung des Landesbetriebes Wald und Forst wird wie unten beschrieben als
Hinweis aufgenommen.
4.
Der
Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung
gebilligt.
5.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2
Abs. 2 BauGB.
6. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig