Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Den baurechtlichen Anregungen des Kreises Coesfeld wird wie unten beschrieben teilweise gefolgt.

2.         Die Forderungen der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Löschwasserversorgung können erfüllt werden. Der Anregung zur Erschließung wird nur bei neuen Bebauungen gefolgt.

3.         Die Anregung des Landesbetriebes Wald und Forst wird wie unten beschrieben als Hinweis aufgenommen.

4.         Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

5.         Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

6.         Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig