Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Die Anregung des Landesbetriebes Wald und Forst wird wie unten beschrieben als Hinweis aufgenommen.

2.     Die Forderung der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Löschwasserversorgung wird erfüllt. Der Anregung zur Erschließung wird nur bei neuen Bebauungen gefolgt.

3.     Den baurechtlichen Anregungen des Kreises Coesfeld wird gefolgt.

4.     Die Anregung der Bürger und Herrn Holtmanns weiterhin die Verwendung besonders luftverunreinigender Stoffe (Holz und Kohle) zu untersagen, wird als Festsetzung aufgenommen.

5.     Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.     Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

7.     Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Krause kritisiert, dass seitens der Verwaltung trotz gegenteiliger Beschlussfassung in der Vorberatung vorgeschlagen werde, die Verwendung von Festbrennstoffen zu untersagen. Auch wenn sich jetzt rd. 65 Eigentümer zu Wort meldeten und sich gegen die Verwendung von Holz und Kohle zur Beheizung ihrer Häuser aussprächen, gebe es immerhin noch rd. 200 Eigentümer, die nicht gefragt worden seien und denen nicht mitgeteilt wurde, dass heute etwas anderes beschlossen werde. Diese hätten keine Möglichkeit sich jetzt zu äußern.

 

Frau Besecke führt aus, dass wie bisher üblich die Einwendungen direkt eingearbeitet worden seien. Jetzt könne darüber diskutiert werden, ob diese Einwendungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Im Übrigen werde nun der Entwurf für die Trägerbeteiligung beschlossen. Im Rahmen der Auslegung könnten sich alle zur gleichen Zeit hierzu äußern.

 

Herr Krause weist trotzdem nochmals nachdrücklich darauf hin, dass den in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen Festbrennstoffe zuzulassen gefolgt worden sei.

 

Das wird von Frau Besecke bestätigt; mit diesem Entwurf sei auch die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt worden. Die Festsetzung sei geändert worden, weil von einer nicht unerheblichen Anzahl der Grundstückseigentümer Einwendungen hierzu vorgebracht wurden.

Herr Mollenhauer bittet zu berücksichtigen, dass in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nur wenige Grundstückseigentümer zugegen waren. Diese hätten sich für die Zulassung von Festbrennstoffen ausgesprochen. Als dann der Beschluss bekannt wurde, das Festbrennstoffe zugelassen werden sollen, hätten sich andere Grundstückseigentümer sowie der Betreiber des Ferienparkes zu Wort gemeldet und den Ausschluss gefordert. Unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Festbrennstoffe auszuschließen.

 

Herr Dittrich moniert zunächst, dass die Unterschriftenliste der Vorlage nicht wie ausgeführt, beigefügt ist. Dem Verwaltungsvorschlag schließe er sich an, da er die dargestellte Problematik nachvollziehen könne

 

Herr Krause wirft die Frage auf, wie denn mit den übrigen rd. 140 Eigentümern verfahren werde, die davon ausgegangen seien, dass sie gar nicht erst aktiv werden müssen. Weiter fragt er nach, ob denn dann die 22 „illegalen“ Brennstoffherde keinen Bestandsschutz hätten und beseitigt werden müssten. Wenn das der Fall wäre, könnte er dem folgen, denn es könne nicht sein, dass die Kaminnutzung einigen genehmigt wurde und dies anderen nicht ermöglicht wird.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Eigentümer der Nurdachhäuser nicht an der Unterschriftenaktion beteiligt wurden. Insofern sollte nicht die Anzahl der Unterschriften, sondern eher sachliche Erwägungen in den Vordergrund gestellt werden. Zudem bitte sie zu bedenken, dass die Wochenendhäuser sehr niedrig seien und Kamine an sich baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind. Die Kamine dürften betrieben werden, aber nicht mit den Stoffen Holz und Kohle, wohl aber z. B. mit Ethanol.

 

Frau Mollenhauer betont, dass ein Wochenendgebiet nicht mit einem Wohngebiet verglichen werden könne. Im Wesentlichen handele es sich im Wochenendgebiet um kleine Grundstücke. Darüber hinaus gebe es die Intention der Bewohner, die die reine Luft genießen wollen. Sie halte es für gerechtfertigt, Festbrennstoffe auszuschließen.

 

Herr Walbaum schließt sich dem an. Auch Herr Krause müsse einsehen, dass es dicke Luft im Ferienparke gebe, wenn 200 Kamine gleichzeitig mit Kohle und Holz beheizt werden. Er stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Auf weiteren Einwand von Herrn Krause, dass bzgl. der Außenwandgestaltung ebenfalls eine andere Festsetzung als beschlossen vorgeschlagen werde, erläutert Frau Besecke die Sachlage. Zur Nachfrage von Herrn Krause, ob man mit der vorgesehenen Festsetzung Rechtssicherheit bekomme, teilt Frau Besecke mit, dass wenn diese Festsetzung nicht getroffen werde, mit einer Vielzahl von nachträglichen Verblendungen gerechnet werden müsse und hierdurch eine starke Veränderung des Wochenendhausgebietscharakters eintrete.

Herr Krause fragt weiter nach, ob die bisher vorhandenen Verblendungen Bestandsschutz haben.

Hiervon könne man ausgehen, so Frau Besecke. Der Kreis habe zugesagt, zu überprüfen, ob zum Zeitpunkt der Entstehung jeweils eine Genehmigungsfähigkeit vorlag.

 

Nach abschließender Erörterung schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme