Beschluss:

Die bisherige Regelung „Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung“ wird in der bestehenden Form beibehalten. Die Verkehrssituation wird weiterhin intensiv beobachtet.


Herr Walbaum macht deutlich, dass jede Stadt das gegenläufige Befahren von Einbahnstraßen durch Radfahrer anders händele. Manche duldeten und manche erlaubten es. Er habe den Eindruck als ob es den Radfahrern sowieso egal ist, ob es erlaubt ist oder nicht. Er könne sich für eine weitere Liberalisierung der Radfahrer nicht stark machen.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass auf dem Prüfstand der Status quo stehe und keine weitere Liberalisierung vorgeschlagen werde.

 

Herr Ueding hält das Aufbringen von Piktogrammen für hilfreich, damit die Autofahrer gewarnt werden.

 

Herr Spengler findet es traurig, dass es Unterschiede in den verschiedenen Gemeinden gibt und dies seitens des Kreises geduldet werde. Er sei dafür, die bisherige Regelung beizubehalten.

 

Da der Vorlage zu entnehmen sei, so Herr Flüchter, dass sich die vorhandene Regelung bewährt hat, sollte diese beibehalten werden.

 


Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung