Beschlussvorschlag für den Rat:

Der folgende Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschluss zu TOP 1 nicht öffentliche Sitzung:

 

1. Der Gründung einer Netzgesellschaft Billerbeck mbH auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfes des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

2. Auf der Gesellschafterversammlung werden die Rechte der Stadt Billerbeck als Gesellschafterin der Gesellschaft durch die/den Bürgermeister/in sowie 10 aus den Reihen der Mitglieder des Rates der Stadt Billerbeck zu wählenden Ratsmitglieder als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin wahrgenommen. Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolgt entsprechend den für die Besetzung der Ausschüsse der Stadt Billerbeck geltenden Vorschriften. Auf die Gesellschafterversammlung finden die Vorschriften des § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 GO NW sinngemäß Anwendung, mit der Maßgabe, dass nur Ratsmitglieder für die Gesellschafterversammlung benannt werden können. Entsprechend § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NW werden aus den Reihen der Mitglieder des Rates Stellvertreter für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung benannt.

 

3. Die nach Ziffer 2 zu bestellenden Vertreter für die Gesellschafterversammlung werden

angewiesen, umgehend die Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH vorzunehmen.

 

4. Die/der Bürgermeister/in wird ermächtigt, bestellte Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung bei der Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH sowie

bei der Bestellung ihres Geschäftsführers zu vertreten, soweit diese und auch deren

persönliche Stellvertreter beim Beurkundungstermin nicht anwesend sind.

 

5. Für die Willensbildung der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung

gilt die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Billerbeck in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

6. Als erster Geschäftsführer der Netzgesellschaft Billerbeck mbH soll Stadtoberamtsrat Peter Melzner  bestellt werden.


Herr Heuermann erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Dirks begrüßt Herrn Brück von Oertzen, der für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung steht.

 

Frau Dirks erläutert, dass mehrfach sowohl in öffentlicher als auch in nichtöffentlicher Sitzung über das Thema diskutiert worden sei. In der letzten Sitzung sei offen geblieben, ob die Nebenabrede öffentlich beraten werden kann oder nicht. Die Kommunalaufsicht habe nach Rücksprache mitgeteilt, dass hierüber nichtöffentlich zu beraten ist. Sie habe mit den Fraktionen abgestimmt, dass nach der Ratssitzung die einzelnen Positionen in einem Pressegespräch dargelegt werden. Die Beschlüsse von 7 Städten und Gemeinen lägen vor, Nottuln habe abgelehnt, sich an der Gesellschaft zu beteiligen. Alle beteiligten Kommunen seien sich aber einig, dass grundsätzlich die Tür für Nottuln offen bleiben soll.

 

Herr Brück von Oertzen weist darauf hin, dass es in Nottuln eine Patt-Situation gegeben habe. Anfang nächsten Jahres wolle man sich dort möglicherweise noch einmal mit der Angelegenheit beschäftigen. Die Tendenz sei aber eher positiv als negativ.

 

Herr Schlieker führt an, dass das Kartellamt der RWE untersagt habe, sich an weiteren Stadtwerken zu beteiligen. Das Gericht habe dieses Urteil bestärkt. Er fragt nach, ob es richtig sei, dass aufgrund des Urteils die RWE kein möglicher Partner mehr wäre.

 

Herr Brück von Oertzen stellt richtig, dass sich diese Entscheidung auf E.ON bezogen habe. Hier gehe es im Wesentlichen nicht um eine Beteiligung im Bereich Netz, sondern im Bereich Vertrieb. Aber diese Frage müsste beim Kartellamt gestellt werden. In der Fragestellung vor der man heute stehe, sei diese Frage nachrangig.  

 

Herr Fehmer hätte sich gewünscht, dass verwaltungsseitig die Beweggründe der Nottulner vorgetragen worden wären. Nottuln habe sicherlich Gründe für die Ablehnung gehabt. Herr Brück von Oertzen sollte in nichtöffentlicher Sitzung darlegen, wo die Kritikpunkte gelegen haben.

 

Frau Mollenhauer ergänzt, dass es auch wichtig wäre zu wissen, warum Nottuln sich so entschieden habe. Es sei immer gesagt worden, dass die Kommunen nur gemeinsam stark seien und zusammen agieren müssten. Jetzt schere gerade Nottuln aus.

 

Es sei aber auch gesagt worden, so Frau Dirks, dass wenn eine Kommune ausschere, die anderen trotzdem weiter machen. Auch wenn Nottuln bei dem Entschluss bleibe, werde es sich immer noch um ein räumlich zusammenhängendes Netzgebiet handeln.

 

Herr Brück von Oertzen teilt mit, dass Horstmar bereits im Vorgriff auf eine mögliche Beteiligung entschieden habe, eine Netzgesellschaft zu gründen. Gleiche Überlegungen gebe es in den östlich gelegenen Anrainer-Kommunen, die ebenfalls ein großes Interesse an einer Beteiligung hätten.

Im Übrigen tue er sich schwer, näher auf die politischen Entscheidungsprozesse in Nottuln einzugehen. Hierbei handele es sich um politische Interna. In der Presse habe man verfolgen können, dass es im Verwaltungsraum eine Positionierung gegeben habe, die er bisher noch in keiner anderen Kommune erlebt habe. Außerdem seien dort ähnliche Bedenken wie in Billerbeck geäußert worden. Bekannt sei auch, dass es im Hinblick auf Investitionsmaßnahmen für die Zukunft, in Nottuln eine andere Historie gebe als in den anderen Kommunen.

Herr Brück von Oertzen rät den Ausschussmitgliedern, sich weniger von der Nottulner Entscheidung leiten zu lassen, sondern vielmehr von den Entscheidungen der anderen 7 Kommunen. In Lüdinghausen sei hart diskutiert worden und trotz der Nottulner Entscheidung sei die Entscheidung für den Beitritt gefallen.

 

Herr Fehmer stellt heraus, dass in der in Nottuln intensiv geführten Diskussion offenbar Aspekte aufgeworfen wurden, die hier bislang noch nicht hinterfragt wurden.

 

Frau Dirks schlägt vor, den Beschluss unter Vorbehalt der Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung zu fassen.

 

Herr Brunn führt aus, dass sowohl die CDU- als auch die SPD-Fraktion in der Vergangenheit deutlich gemacht hätten, dass sie sich der Risiken bewusst seien. Von daher sei eine intensive Beratung in nichtöffentlicher Sitzung noch erforderlich. Dennoch sollte die Grundsatzentscheidung jetzt unter dem von Frau Dirks genannten Vorbehalt getroffen werden. 

 

Herr Fehmer erklärt, dass er sich dann der Stimme enthalten werde, weil er in nichtöffentlicher Sitzung noch gravierende Punkte ansprechen wolle.

 

Herr Schlieker bekräftigt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit ist, den Weg mitzugehen. Er sei im HFA nicht stimmberechtigt, werde aber im Rat dafür sorgen, dass der Beschluss nicht einstimmig gefasst werde.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 3 Enthaltung