Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben werden gem. § 82 GO NRW zur Kenntnis genommen, lt. Anlage.

b)    Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben wird gem. § 82 GO NRW zugestimmt, lt. Anlage.


Herr Melzner verweist auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Liste und beantwortet Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig