Der Vorschlag von Frau Dirks, diesen Tagesordnungspunkt zusammen mit dem folgenden, die Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes betreffenden zusammen zu beraten, wird von Herrn Dr. Meyring abgelehnt.

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses nicht zu folgen also den Wirtschaftsplan nicht zu verabschieden. Bekanntlich sei der Betriebsausschuss dem Vorschlag der Betriebsleitung auf Erhöhung der Abwassergebühren nicht gefolgt. Demzufolge würde im allgemeinen Haushalt ein  Defizit erzeugt. Das wolle er nicht, vielmehr wolle er einen Wirtschaftsplan, der  auskömmlich ist und so aufgestellt ist, dass die bisherigen Gebühren beibehalten werden können. Deshalb schlage er vor, den Wirtschaftsplan zur Beratung an den Betriebsausschuss zurück zu geben bzw. der Betriebsleitung aufzugeben, den Wirtschaftsplan dahingehend zu modifizieren, dass die Gebühren in der jetzigen Höhe belassen werden können.

Zur Begründung führt er aus, dass dem ihm vorliegenden Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld zu entnehmen ist, dass es Möglichkeiten der Modifizierung des Wirtschaftsplanes gibt. Diese Möglichkeiten wolle er aufgezeigt haben. In der Betriebsausschusssitzung hätten Ausschussmitglieder Vorschläge gemacht, um die  Gebührenerhöhung zu vermeiden. Herr Hein habe aber immer wieder auf Vorgaben verwiesen, so dass man keine Wahl hatte, hierüber abzustimmen. Nun gebe es neue Aspekte, weshalb erneut im Betriebsausschuss beraten werden müsse.

 

Wenn auch der Rat heute keine Gebührenerhöhung beschließe, so Herr Hein, gebe es zum 1. Januar 2009 keine neu festgesetzte Gebühr, so dass die bisherigen Gebühren weiter gelten. Daraus folge, dass der allgemeine Haushalt den von vornherein kalkulierten Verlust decken müsse. Da es nach dem Kommunalabgabengesetz jedoch möglich ist, schlage er vor, die Gebührenbedarfsberechnung zu ändern und den Verlust aus 2007 nicht in 2009, sondern erst 2010 einzustellen. Dann müsse keine Gebührenerhöhung vorgenommen werden. Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass der Verlust aus 2007 spätestens in 2010 eingestellt werden müsse.

Dadurch ergebe sich, dass der Ratsbeschluss vom 25.09.2008 dahingehend geändert werden müsse, dass die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2007 ausgewiesene Unterdeckung nicht wie beschlossen in 2009, sondern erst 2010 eingestellt wird. Dann könnte die bisherige Schmutzwassergebühr von 2,46 € und Niederschlagswassergebühr von 0,54 € beibehalten werden. Dies müsste sich jedoch schon heute in der Gebührenbedarfsberechnung niederschlagen, damit diese den Vorgaben schon zum Beginn des neuen Kalkulationszeitraumes, also zum 1. Januar 2009 genüge.

 

Herr Dr. Meyring merkt an, dass es sein Ansinnen gewesen sei, den Wirtschaftsplan an den Betriebsausschuss zurück zu geben. Wenn der Rat heute den Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses bestätige, werde es bei den bisherigen Gebühren verbleiben und im Betriebsausschuss werde noch einmal beraten.

 

Herr Schlieker schließt sich der Auffassung des Herrn Dr. Meyring an und bezieht sich auf die Aussage von Herrn Hein in der letzten Betriebsausschusssitzung, dass es in den letzten Jahren  keine Gebührenerhöhungen gegeben habe. Dem halte er entgegen,  dass es nicht wahr sei, was Herr Hein in der Sitzung von sich gegeben habe. Das nähre die Skepsis. Von 2005 – 2008 habe es Gebührensteigerungen gegeben. Außerdem weise der Wirtschaftsplan eigentlich ein positives Ergebnis aus, so dass die Gebühren nicht erhöht werden müssten. Weil Herr Hein aber in die Gebührenkalkulation die Verluste aus 2007 eingestellt habe, müssten die Gebühren erhöht werden.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass der Vorlage zu entnehmen sei, dass das ausgewiesene Jahresergebnis nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse decke und damit gebührenrechtlich ein Verlust eintrete. Die Auflösung von Baukostenzuschüssen dürfte gebührenrechtlich nicht berücksichtigt werden. Insofern sei die Darstellung des Herrn Schlieker nicht richtig.

Zur Niederschrift führt Herr Hein aus, dass er in der Sitzung dargelegt habe, dass der Abwasserbetrieb seit 1995 bis zum heutigen Tage für die Durchschnittsfamilie in Billerbeck entsprechend der Vergleiche des Bundes der Steuerzahler keine Erhöhung der jährlichen Kosten eingetreten ist. Die Verluste aus 2007 seien entsprechend des Ratsbeschlusses in die Kalkulation für 2009 eingestellt worden.

 

Herr Spengler schlägt ebenfalls vor, die Angelegenheit an den Betriebsausschuss zurück zu geben.

 

Frau Dirks lässt dann über den eingangs von Herrn Dr. Meyring unterbreiteten Vorschlag, den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2009 wieder an den Betriebsausschuss zu verweisen, abstimmen.

Dem Antrag wird einstimmig gefolgt.