Beschluss:

Der Finanzzwischenbericht wird zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 82 GO NW alter Fassung erteilt.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des HFA und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig