Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2007 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von rd. 13.155,00 € wird gemäß § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.

b)    Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen.

c)     Die Abfallbeseitigungsgebühren werden festgesetzt

a) für ein   80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 174,00 €
b) für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 223,80 €
c) für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentl. Entleerung auf 372,00 €

Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung einschließlich Windelermäßigungen bleiben unverändert.

d)    Die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Herr Drovs moniert, dass in der Niederschrift über die Umwelt- und Denkmalausschusssitzung seine Äußerung nicht richtig wiedergegeben worden sei, und zwar habe er in der Sitzung angemerkt, dass bei der 240 l Tonne auf den Liter umgerechnet weniger gezahlt werden müsse als bei den kleineren Tonnen, also bei der großen Tonne ein Mengenrabatt gewährt werde. Verwaltungsseitig sei ihm gesagt worden, dass das nicht richtig sei. Als dann mit dem Rechner, der über den Beamer an die Wand geworfen wurde, nachgerechnet wurde, habe sich gezeigt, dass sein Einwand doch richtig gewesen sei. Das sei in der Niederschrift so nicht wiedergegeben worden.

Nach kurzer Erörterung wird einstimmig beschlossen, die Niederschrift entsprechend zu ändern.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass in der Beratung über die Gebührenbedarfsberechnung auch über die Windeltonne diskutiert worden sei, und zwar gebe es eine Gebührensenkung für die Abfallgebühren allgemein, die Gebühr für die Windeltonne bleibe aber auf gleichem Niveau. Verwaltungsseitig sei darauf hingewiesen worden, dass man die Gebühr für die Windeltonne wegen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bzgl. des Haushaltssicherungskonzeptes lieber nicht anfassen sollte. Nun entnehme er einem Schreiben des Kreises Coesfeld, dass Billerbeck nächstes Jahr kein Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen müsse. Also sei die Vorberatung und Abstimmung unter völlig falschen Vorzeichen erfolgt. Den Ausschussmitgliedern hätten nicht alle Informationen vorgelegen, die hätten vorliegen müssen. Für ihn sei der Beschluss ungültig.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass sie oder Herr Melzner heute überhaupt noch nicht wüssten, ob Billerbeck im nächsten Jahr noch HSK-Kommune sei, weil es noch keinen Haushaltsplan 2009 gebe. Es handele sich um eine Einschätzung der Kommunalaufsicht, wobei sie nicht nachvollziehen könne, wie diese zu der Einschätzung komme.

 

Herr Dr. Meyring hält Frau Dirks entgegen, dass sie doch wisse, wie wichtig der CDU-Fraktion die Windeltonne ist. In der Umwelt- und Denkmalausschusssitzung seien die Möglichkeiten, die es gebe, nicht aufgezeigt worden.

 

Frau Dirks wiederholt noch einmal, dass dem Kämmerer noch keine Zahlen vorliegen und es noch keinen Haushaltsplan 2009 gebe. Die Kommunalaufsicht scheine generell davon auszugehen, dass im ersten Jahr nach Einführung des NKF kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden müsse. Wenn dies im nächsten Jahr tatsächlich der Fall sein sollte, dann könnte über die Windeltonne, ohne die Kommunalaufsicht im Nacken, noch einmal diskutiert werden.

 

Herr Dr. Meyring stimmt dem mit dem Hinweis zu, dass nicht über kommunale Gebühren entschieden werden könne, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen.


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen