Beschluss:

Die Realsteuerhebesätze der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2009 werden ab 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

192 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

381 v. H.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

403 v. H.

 

Die Hebesatzsatzung wird in der der HFA-Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des HFA und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig