Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/068/2008
Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2009 werden ab 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
192 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
381 v. H. |
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag |
403 v. H. |
Die Hebesatzsatzung wird in der der HFA-Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des HFA und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig