Beschluss:

Der folgende Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschluss zu TOP 1 nicht öffentliche Sitzung:

 

1. Der Gründung einer Netzgesellschaft Billerbeck mbH auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfes des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

2. Auf der Gesellschafterversammlung werden die Rechte der Stadt Billerbeck als Gesellschafterin der Gesellschaft durch die/den Bürgermeister/in sowie 10 aus den Reihen der Mitglieder des Rates der Stadt Billerbeck zu wählenden Ratsmitglieder als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin wahrgenommen. Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolgt entsprechend den für die Besetzung der Ausschüsse der Stadt Billerbeck geltenden Vorschriften. Auf die Gesellschafterversammlung finden die Vorschriften des § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 GO NW sinngemäß Anwendung, mit der Maßgabe, dass nur Ratsmitglieder für die Gesellschafterversammlung benannt werden können. Entsprechend § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NW werden aus den Reihen der Mitglieder des Rates Stellvertreter für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung benannt.

 

3. Die nach Ziffer 2 zu bestellenden Vertreter für die Gesellschafterversammlung werden

angewiesen, umgehend die Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH vorzunehmen.

 

4. Die/der Bürgermeister/in wird ermächtigt, bestellte Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung bei der Gründung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH sowie

bei der Bestellung ihres Geschäftsführers zu vertreten, soweit diese und auch deren

persönliche Stellvertreter beim Beurkundungstermin nicht anwesend sind.

 

5. Für die Willensbildung der Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung

gilt die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Billerbeck in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

6. Als erster Geschäftsführer der Netzgesellschaft Billerbeck mbH soll Stadtoberamtsrat Peter Melzner  bestellt werden.


Herr Heuermann und Herr Kortmann erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Nowak weist darauf hin, dass in der Einladung irrtümlich auf die Vorberatung im HFA am 20.11.08 hingewiesen werde, richtig sei aber die Vorberatung in der HFA-Sitzung vom 04.12.08. Er bitte, dieses in der Niederschrift zu berichtigen.

Zu dem Thema habe sich die SPD-Fraktion in den Vorberatungen geäußert, heute sollten nicht alle Wortbeiträge wiederholt werden.

 

Herr Schlieker möchte dennoch seine Ablehnung zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft darlegen. Aus den Verträgen gehe hervor, dass die Infrastrukturgesellschaft auf Profit ausgerichtet ist. Er könne aber nicht akzeptieren, dass Kommunen an ihren Bürgern verdienen. Da der Vertrag über eine Laufzeit von 30 Jahren geschlossen werde, sei er mit Risiken behaftet, weil die fossilen Brennstoffe zu Ende gingen und regenerative Energien in den Vordergrund rückten. Das werde den Markt in den kommenden Jahren durcheinander wirbeln. Regenerative Energien und Ökologie kämen ihm bei der Infrastrukturgesellschaft zu kurz. Hier gehe es ums Geld, alles andere sei Nebensache. Zudem sei nicht vorgesehen, seiner Fraktion Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung einzuräumen. Schließlich glaube er, dass man sich auf etwas einlasse, von dem man nicht wisse, was man da tue. Aus diesen Gründen könne er die Gründung der Gesellschaft  nicht mittragen.

 

Herr Nowak stellt richtig, dass nicht hier über das Stimmrecht der Partei entschieden wurde, sondern das Ergebnis der letzten Kommunalwahl hierfür verantwortlich sei. Im Übrigen sei ihm bereits in der letzten HFA-Sitzung aufgestoßen, dass Herr Schlieker die Bürger weismachen wolle, dass sie abgezockt werden. Das könne er nicht gelten lassen. Mit dem heutigen Beschluss zur Gründung der Netzgesellschaft stelle man den Fuß in die Tür, was nicht nur völlig legitim, sondern auch angebracht sei. Außerdem sei es ihm lieber, wenn die Kommune das Geld im Sack halte, als Privatunternehmen. Den Bürgern werde aber kein zusätzliches Geld aus der Tasche gezogen. Mit der Gesellschaft habe man die Möglichkeit dies zu steuern und Herr Schlieker schüre völlig zu Unrecht Angst bei den Bürgern.

 

Frau Mönning weist kritisch darauf hin, dass 4 Stromriesen die Preise auf dem Energiemarkt und alles was in Deutschland in Bezug auf Strom passiere, bestimmten. Deren Willkür sei man ausgeliefert. Davon sollte man sich trennen und den Stromriesen Paroli bieten.

 

Herr Fehmer hält Herrn Schlieker entgegen, dass er offenbar nicht verstanden habe, worum es gehe. Bei der Gründung der Infrastrukturgesellschaft gehe es nämlich in erster Linie um die Netze und die Konzessionen. In diesem Bereich gebe es keine Bürger als Kunden. Welche Spartengesellschaften letztlich gebildet werden, wisse man heute noch nicht und auch nicht, ob man mitmache. Bis jetzt handele es sich immer noch um eine „Glaubensgemeinschaft“, erst wenn Zahlen vorliegen, könne man endgültige Entscheidungen treffen. Außerdem sei die Gründung der Infrastrukturgesellschaft mit 7 anderen Kommunen ein Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit. Er könne nicht verstehen, dass Herr Schlieker diesen Schritt nicht mitgehen wolle. Seit der letzten HFA-Sitzung am 04.12.2008 sei er der Meinung, dass es richtig ist, diesen ersten Schritt zu tun.

 

Herr Schlieker entgegnet, dass er sehr wohl verstanden habe, worum es gehe. Für ihn sprächen aber grundsätzliche Gründe gegen die Infrastrukturgesellschaft. Und selbstverständlich wolle auch er den 4 großen Konzernen die Stirn bieten. Das müsse aber nicht in Billerbeck passieren, sondern auf Landes- oder Bundesebene.


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen