Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/072/2008
Beschluss:
a) Die unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben werden gem. § 82 GO NRW zur Kenntnis genommen, lt. Anlage.
b) Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben wird gem. § 82 GO NRW zugestimmt, lt. Vorliegender Anlage.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des HFA und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig