Beschluss:

a)    Die unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben werden gem. § 82 GO NRW zur Kenntnis genommen, lt. Anlage.

b)    Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben wird gem. § 82 GO NRW zugestimmt, lt. Vorliegender Anlage.

 


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des HFA und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig