Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/378/2008
Beschluss:
1.
Die
Anregung des Landesbetriebes Wald und Forst wird wie unten beschrieben als
Hinweis aufgenommen.
2.
Die
Forderung der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur
Löschwasserversorgung wird erfüllt. Der Anregung zur Erschließung wird nur bei
neuen Bebauungen gefolgt.
3.
Den
baurechtlichen Anregungen des Kreises Coesfeld wird gefolgt.
4.
Die
Anregung der Bürger und Herrn Holtmanns weiterhin die Verwendung besonders
luftverunreinigender Stoffe (Holz und Kohle) zu untersagen, wird als
Festsetzung aufgenommen.
5.
Der
Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ und
der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung
gebilligt.
6.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2
Abs. 2 BauGB.
7. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung