Beschluss:

1.     Die Anregung des Landesbetriebes Wald und Forst wird wie unten beschrieben als Hinweis aufgenommen.

2.     Die Forderung der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Löschwasserversorgung wird erfüllt. Der Anregung zur Erschließung wird nur bei neuen Bebauungen gefolgt.

3.     Den baurechtlichen Anregungen des Kreises Coesfeld wird gefolgt.

4.     Die Anregung der Bürger und Herrn Holtmanns weiterhin die Verwendung besonders luftverunreinigender Stoffe (Holz und Kohle) zu untersagen, wird als Festsetzung aufgenommen.

5.     Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.     Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

7.     Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung