Herr Messing bezieht sich auf den Hinweis des Herrn Dittrich, dass im Einmündungsbereich Gantweger Straße/Ludgeristraße eine Gefahrenstelle bestehe und an der Gantweger Straße eine Haltelinie aufgebracht werden sollte und teilt mit, dass für die Autofahrer aus der Gantweger Straße das vorhandene Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ gelte. Demnach habe der Autofahrer allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren.

Die von Herrn Dittrich gewünschte zusätzliche Haltelinie sei nur im Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen 206 (Stoppschild) zulässig. Aus Sicht der Verwaltung und der Straßenverkehrsbehörde werde die jetzige Beschilderung als ausreichend angesehen. Eine Unfallhäufung sei an dieser Stelle nicht bekannt.