Herr Messing teilt zur Anregung des Herrn Pfeiffer, auf einem Teilstück der parallel zum Radweg verlaufenden Straße in Hamern die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu reduzieren, mit, dass entsprechend der Anfrage ein Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt worden sei. Nach Einholung der Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Kreispolizeibehörde sei die Straßenverkehrsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass es keine Rechtfertigungsgründe für eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung gebe. Die Stellungnahmen der Behörden sind dieser Niederschrift als Anlagen beigefügt. Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderten eine Gefahrenlage, die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das Risiko einer Beeinträchtigung für wichtige Schutzgüter erheblich übersteige (Unfallhäufungsstelle). Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor.