Herr Mollenhauer kommt auf seine Mitteilung zurück, dass ein neuer Mietspiegel vorliegen würde. Nach Informationen des Kreises Coesfeld müsse diese Aussage revidiert werden, weil für Billerbeck keine komplette Neuerhebung, sondern eine Fortschreibung entsprechend des Verbraucherindexes erfolgt sei. Als Folge sei eine Erhöhung von 5% eingetreten. In den meisten Kommunen seien die Mieten aber um ca. 4% gesunken, lediglich in Havixbeck sei eine minimale Erhöhung verzeichnet worden. Daraufhin habe man sich darauf verständigt, den Mietspiegel für Billerbeck unverändert fortzuschreiben.