Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Dem Wirtschaftsplan 2009, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.

2.    Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden können, wird auf 1.500.000,00 € festgelegt.

3.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 € festgelegt.


Herr Dr. Köhler stellt als positiv heraus, dass mit der Verschiebung der Verluste aus Vorjahren eine Möglichkeit gefunden wurde, die Abwassergebühren in unveränderter Höhe beizubehalten. Er fragt nach, woher die erhöhten Mittel von 7.500,-- € unter „sonstige Erlöse“ stammen.

 

Herr Hein geht davon aus, dass die ein oder anderen Anlagenteile gewinnbringend veräußert werden können.

 

Herr Flüchter fragt nach, ob die Möglichkeit bestehe, die Vorjahresverluste in Höhe von rd. 57.000,-- € in diesem Jahr ausgleichen zu können, da ansonsten zwangsläufig im nächsten Jahr die Gebühren erhöht werden müssten.

 

Herr Hein macht deutlich, dass die bisherige und voraussichtlich auch die weiteren Preisentwicklungen darauf schließen lassen, dass die Ansätze 2009 nicht nur knapp, sondern äußerst knapp kalkuliert seien. Er sehe keine Möglichkeit für einen Ausgleich, so dass die Verluste aus 2007 in 2010 eingestellt werden müssen.

 

Herr Hövener schließt sich der positiven Anmerkung des Herrn Dr. Köhler an und ergänzt, dass gerade im Wahljahr eine Gebührenerhöhung nicht gut angekommen wäre. Der Betriebsleiter habe nun 12 Monate Zeit, dafür einzutreten, dass auch in 2010 keine Gebührenanhebung vorgenommen werden müsse. Das sehe er als Zielsetzung an, hieran werde er den Erfolg des Betriebsleiters messen.

 

Herr Kleideiter schlägt vor, die für 2009 vorgesehenen Investitionen in die Zeit zu schieben, um Kosten zu reduzieren.

 

Herr Hein verweist auf das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) durch das man gebunden sei. Abweichungen vom ABK führten dazu, dass keine öffentlichen Förderungen mehr in Anspruch genommen werden können.

 

Herr Dr. Meyring fragt nach, welche Fördertöpfe das seien und wie hoch die Förderungen seien.

 

Herr Hein führt aus, dass 2009 die Sanierung des Kanals Bernhard-/Wiesenstraße anstehe, die auch ein Fremdwasserbeseitigungskonzept beinhalten werde. Diese Maßnahme sei ohne Fördermittel nicht durchführbar.

 

Herr Krause fordert Herrn Hein auf, den Abwasserbetrieb in diesem Jahr so zu führen, dass 2010 keine Gebührenerhöhungen oder höchstens bis zu 10 Pfennig bzw. Cent vorgenommen werden müssen.

 

Herr Hein entgegnet, dass er in der Kalkulation jede denkbare Stellschraube bis zum letzten angezogen habe. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn in den Vorjahren die Gebühren jährlich geringfügig erhöht worden wären.

 

Im Hinblick auf die ab 2015 erforderlichen Dichtheitsprüfungen weist Herr Krause darauf hin, dass doch nicht wirklich alle Leitungen ab diesem Zeitpunkt dicht sein könnten. Das sei z. B. von den großen Städten nicht zu leisten, weshalb diese die Sanierungen in die Zeit setzen werden. In Billerbeck  habe man das den Bürgern aber bereits zugemutet, obwohl Billerbeck eine exzellent funktionierende Kläranlage habe, wofür die Bürger bereits bezahlen müssten. Außerdem wirft er Herrn Hein vor, dass er dem Ausschuss immer wieder vorgegaukelt habe, dass es nicht anders gehe und sich dabei immer wieder auf die DIN-Normen berufen habe, wobei man heute unter TOP 2. nö. S. eines besseren belehrt werde.

 

Selbstverständlich werde man 2015 nicht flächendeckend dichte private Abwasserleitungen haben, so Herr Hein. Im Übrigen habe der Rat die Lösung der Fremdwasserproblematik, insbesondere in der Langen Straße immer wieder gefordert. Dieses Problem werde gelöst, weil die gesetzlichen Grundlagen spätestens ab 2015 greifen. Wenn weiterhin die Bürger für dumm verkauft würden, indem so getan werde, als ob niemand ein Problem habe, dann sei man hier falsch am Platz. Die Bürger werden ihn ab 2015 verzweifelt danach fragen, wie sie die Dichtheit ihrer Entwässerung gewährleisten sollen. Die einzig mögliche Lösung sei die im Kohkamp realisierte, die zudem gefördert worden sei. Jeder private Grundstückseigentümer habe 50% Zuschuss bekommen und zusätzlich die Planung und Betreuung durch den Abwasserbetrieb. Wenn er die Mischwasserkanäle saniere und sich nicht darum kümmere, was auf privaten Grundstücken passiere, dann sei das ein Schildbürgerstreich. Dann lasse er die Bürger mit ihren Problemen allein und dann wäre er falsch an diesem Platz.

 

Auf weiteren Einwand von Herrn Krause gibt Herr Hein zu bedenken, wie er denn der Bezirksregierung erklären solle, dass er die Mischwasserkanalisation sanieren wolle, auf der Kläranlage aber erhebliche Mengen Fremdwasser zufließen. Dann werde die Bezirksregierung ihn drängen, die Bürger aufzufordern die Dichtheit ihrer Leitungen nachzuweisen. Deswegen werden auch in den großen Städten ab 2015 nicht alle Leitungen dicht sein. Dort würden Schwerpunkte gesetzt und abgearbeitet. In Billerbeck werde man 2015 ebenfalls nicht fertig sein, man müsse aber das Problem sukzessive abarbeiten.

 

Herr Hövener verwehrt sich gegen die Äußerung, dass man hier falsch am Platz sei. Sie seien als Mandatsträger verpflichtet, gewisse Kontrollfunktionen auszuüben. Diese Aufgabe nehme er sehr ernst. Zielsetzung müsse sein, das gesetzlich Notwendige und Erforderliche so umzusetzen, dass die Abwassergebühr für die Bürger bezahlbar bleibt. Herr Hein sei der Fachmann und sie als Ausschussmitglieder die Laien. Herr Hein habe durch sein Verhalten und seine Argumentation nicht immer das Vertrauen in die Betriebsführung gestärkt, so dass sie sehr kritisch seien. Er bleibe dabei, dass nach Lösungen gesucht werden müsse, wie steigende Gebühren im nächsten Jahr vermieden werden können. Hier fordere er die Kreativität des Betriebsleiters ein, daran werde dieser sich messen lassen müssen.

 

Herr Heßling fragt nach, ob es sich bei dem Termin 2015 um einen Stichtag handele oder nicht.

 

Herr Hein erläutert, dass lt. Gesetz jeder private Grundstückseigentümer ab 2015 dichte Abwasserleitungen nachweisen müsse. Allerdings werde er nicht zu dem Zeitpunkt alle Haushalte in Billerbeck auffordern, Dichtheitszertifikate vorzulegen. Vielmehr sollen immer dann, wenn ein Mischwasserkanal saniert werde, die privaten Leitungen mit saniert werden, denn nur eine ganzheitliche Sanierung führe zum Erfolg.

 

Herr Heßling stellt fest, dass also die Bürger von der Stadt und nicht von der Bezirksregierung zur Abgabe des Dichtheitsnachweises aufgefordert werden.

 

Herr Hein bestätigt, dass die Kommunen per Gesetz hierzu verpflichtet worden seien. Die Bezirksregierung werde sich spätestens 2016 zurücklehnen und sagen können, dass gar kein Fremdwasserproblem bestehen könne, da die Kanäle ab diesem Zeitpunkt dicht sein müssen.

 

Herr Dr. Meyring hält Herrn Hein entgegen, dass sich doch die Kommunen gegen solch unsinnige Gesetze hätten wehren können.

 

Herr Hein unterstreicht, dass die gesetzliche Grundlage bereits 10 Jahre alt sei und bei jeder Novellierung verschärft wurde. Außerdem könne man doch nichts dagegen haben, dass alle Abwasserleitungen dicht sein müssen.

 

Herr Hövener stellt fest, dass es einen gesetzlichen Rahmen gebe und es jetzt darauf ankomme, wie man agiere. Die CDU-Fraktion trete dafür ein, dieses möglichst im Konsens mit den Bürgern zu tun.

 

Herr Hein unterstreicht mit Nachdruck, dass er der Erste und Einzige sei, der gemeinsam mit den Bürgern das Pilotprojekt durchgezogen habe. Er bezeichne es als einen Riesenerfolg, dass 105 von insgesamt 113 Grundstückseigentümern ihre Leitungen saniert haben. Er habe den Bürgern geholfen, unzählige Gespräche mit den Eigentümern geführt, sie auf Stundungsmöglichkeiten hingewiesen, Rechnungen gekürzt, damit die Bürger nicht so viel bezahlen müssen und nicht zuletzt immerhin 7 Bürgerversammlungen durchgeführt. Bis 2011 werde es noch eine Förderung für ganzheitliche Sanierungen geben. Wenn er nicht das Pilotprojekt durchgeführt hätte, dann hätte man den Bürgern später erklären müssen, dass es keine Förderung mehr gibt.

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass hier eine Grundsatzdiskussion geführt werde, die unter einem anderen Tagesordnungspunkt geführt werden müsse. Er schlage deshalb vor, in einer künftigen nichtöffentlichen Sitzung das Thema noch einmal aufzugreifen. Jetzt sollte über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden.


Stimmabgabe: einstimmig