Herr Dübbelde weist darauf hin, dass die Hauptsatzung vorsehe, dass Antragsteller ihre Anträge mündlich begründen können. Er erkundigt sich, ob den Antragstellern auch Rederecht eingeräumt werden soll.

 

Herr Dittrich verweist darauf, dass in der Vergangenheit in anderen Ausschüssen schon öfter den Antragstellern auch Rederecht erteilt worden sei. Diese gute Gepflogenheit sollte auch heute gelten, zumal ein großes öffentliches Interesse bestehe. Er halte es für selbstverständlich, den Antragstellern nicht nur die Möglichkeit zu geben, ihren Antrag zu begründen, sondern ihnen auch jeweils paritätisch Rederecht einzuräumen.

 

Herr Wiesmann fragt nach, ob die Hauptsatzung Rederecht vorsehe.

Herr Dübbelde entgegnet, dass die Hauptsatzung nur die Begründung des Antrages aber kein Rederecht vorsehe. Herr Dittrich habe aber Recht, dass in der Vergangenheit den Antragstellern auch das Rederecht erteilt worden ist und deshalb sollte heute auch so verfahren werden.

 

Herr Krause hält es für ausreichend, wenn die Antragsteller lediglich ihre Anregungen begründen.

 

Herr Dittrich betont, dass es ein falsches Signal wäre, wenn kein Rederecht eingeräumt würde.

 

Herr Dübbelde lässt zunächst die Mitglieder des Bezirksausschusses über das Rederecht abstimmen.

 

Der Bezirksausschuss fasst folgenden

 

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Den Antragstellern wird neben der Möglichkeit ihre Anträge zu begründen auch Rederecht eingeräumt.

 

Stimmabgabe: 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

Damit lehnt der Bezirksausschuss das Rederecht ab.

 

 

Herr Spengler bezweifelt, dass die Abstimmung der einzelnen Ausschussmitglieder des Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschusses ordnungsgemäß erfolgt ist.

 

Frau Besecke erläutert, dass der Bezirksausschuss dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss einen Beschlussvorschlag unterbreitet, über den dann der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss abstimme.

 

Frau Schlieker hält es für sinnvoll gemeinsam zu tagen, weil im Nachhinein auch gemeinsam diskutiert werde.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass der Bezirksausschuss abgestimmt und dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss einen Vorschlag unterbreitet habe, über den jetzt abgestimmt werden müsse. Er sehe keine Probleme.

 

Herr Dübbelde befragt die Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, ob sie den Antragstellern Rederecht einräumen wollen.

Die Abstimmung ergibt: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen  

 

Damit wird den Antragstellern Rederecht eingeräumt.

 

 

Herr Richter verweist zunächst auf seine der Verwaltung und den Fraktionen zugeleitete Tischvorlage und erkundigt sich, ob diese allen bekannt sei.

 

Herr Dübbelde teilt mit, dass er diese als E-Mail erhalten habe.

 

Frau Besecke erläutert, dass es nicht üblich sei, eine Tischvorlage einzelner Bürger den Ausschussmitgliedern auch als solche zur Beratung auf den Tisch zu legen. Sie werde als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Richter erläutert und begründet dann seinen Vorschlag, über einen Flächennutzungsplan Regelungen zu treffen, um die Errichtung von privilegierten Anlagen der Tierhaltung zu steuern.

U. a. führt er unter Bezugnahme auf ein OVG-Urteil aus, dass er die Erschließung von solchen Anlagen über Feldwege, die oftmals nur eine Breite von 2,80 – 3,00 m aufweisen, als nicht gewährleistet ansehe. Weiter führt er aus, dass die Bürgerinitiative Kenntnisse über den Verfahrensweg der Genehmigungspraxis der Bezirksregierung habe. Hiernach sei festzuhalten, dass das Genehmigungsverfahren kritisch zu bewerten ist, weil einige Dinge vernachlässigt werden und angeführte Zahlen bezweifelt werden müssen. So würden z. B. Tiere, die auf der roten Liste stünden genannt, im Genehmigungsverfahren werde hierzu aber nichts gesagt. Außerdem finde man in Genehmigungsbescheiden Begriffe wie „es wird angenommen“ oder „es erscheint plausibel“. Das seien Zeichen, dass nicht vernünftig geprüft wurde. Dieses müsse man in den Griff bekommen. Im nördlichen Münsterland drubbelten sich Anlagen der Intensivtierhaltung. Dabei gehe es nicht nur um Hähnchenmastställe, sondern auch um Puten- und Schweinemastställe. Solange keine Klarheit herrsche, was im Gebiet der Stadt Billerbeck passieren dürfe, sollte keine Genehmigung mehr erteilt werden. Es gebe viele Punkte in den Genehmigungsbescheiden, die den Rechtsgrundlagen nicht entsprechen. Er könne sich vorstellen, dass man vor Gericht obsiegen würde.

Zusammengefasst schlage er vor, im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung alle schützenswerten Zonen, wie Erholungsbereiche und Landschaftsschutzgebiete von weiteren Belastungen auszuschließen und Eignungsbereiche für privilegierte Anlagen der Tierhaltung auszuweisen. Nicht angetastet werden soll der landwirtschaftliche Bereich mit eigener Futtergrundlage. Innerhalb dieser Eignungsflächen habe der Rat dann die Möglichkeit Großanlagen zu genehmigen oder auch nicht. Die Eignungsbereiche träfen keine endgültig bindende Entscheidung für sämtliche Einzelfälle, sondern stellten lediglich einen planerischen Rahmen dar. So wisse jeder Investor wo er bauen könne und wo nicht.

Er halte seinen Vorschlag für einen guten Kompromissvorschlag, mit dem auch die Landwirtschaft leben könne und wehre sich gegen Feindschaftsbilder. Es müsse für beide Parteien gleich zu erkennen sein, wo die jeweiligen Möglichkeiten bestehen und das könne nur über einen Flächennutzungsplan erreicht werden. Und wenn es einen Landschaftsplan noch nicht gebe, müsse dieser angefordert werden. Nur hindere dieser die Stadt nicht daran, einen Flächennutzungsplan aufzustellen.

 

Herr Große Daldrup führt aus, dass der Landwirtschaftliche Ortsverein am 2. Dezember 2008 eine Anregung gem. § 24 GO NW vorgelegt habe und diese mit 951 Unterschriften überwiegend aus dem Außenbereich untermauert sei. Darin werde angeregt, den Bau von Ställen weiter in Hofnähe zuzulassen und den Gedanken, einen Flächennutzungs- und Bebauungsplan aufzustellen nicht weiter zu verfolgen. Im Grunde sei in dem Antrag das Anliegen klar ausgedrückt. Sie seien der Meinung, dass man den Landwirten, die sich gegen den Strukturwandel stemmen, weiterhin die Möglichkeit geben müsse, ihre Betriebe fit für die Zukunft zu machen. Dem Eindruck, der gelegentlich erweckt werde, Landwirte, die Tiere in konventionellen Betrieben halten, seien profitgierig, würden ihre Tiere quälen und die Umwelt unmäßig belasten, träten sie entschieden entgegen. In modernen Ställen würden Tiere artgerecht gehalten. Umweltstandards würden eingehalten und regelmäßig überprüft. Die in diesen Betrieben produzierten Lebensmittel seien durch verschiedene Behörden und Qualitätssicherungssysteme überwacht. Nicht ohne Grund vertrauten über 95% der Verbraucher zu Recht diesen Lebensmitteln. Bei einer immer geringer werdenden Anzahl von landwirtschaftlichen Betrieben müssten die verbleibenden Betriebe die Chance haben, sich erweitern zu können. Wenn eben möglich, werde jeder Landwirt versuchen, dies in unmittelbarer Nähe seiner Hofstelle zu verwirklichen. Auch das gute nachbarschaftliche Miteinander werde auf dem Lande traditionell großgeschrieben. Hier seien die Landwirte selbstverständlich gefordert so rücksichtsvoll wie möglich zu agieren.

Sie lehnten eine Ausweisung von Sondergebieten strikt ab. Die verbleibenden Betriebe müssten sich dem weltweiten Wettbewerb stellen können. Dazu gehöre auch Wachstum der Betriebe. Sondergebiete auszuweisen könne dazu führen, dass fremde Großinvestoren sich in Billerbeck ansiedelten und diese Gebiete belegen. Wo bleibe die heimische Landwirtschaft? Was sagten die Anwohner zu solchen „Mega-Anlagen“?, für jede Tierart ein Sondergebiet oder mehrere Sondergebiete? Sondergebiete seien für alle nur zum Nachteil wegen der enormen Kosten bei der Ausweisung und Erschließung der Gebiete, der punktuellen Belastung der Umwelt, sie bedeuteten das Aus für die münsterländischen Höfe, es ergäben sich Gesundheitsprobleme der Tiere bei gehäufter Anzahl von Ställen, eine Belastung der Anwohner und eine Zerstörung des Landschaftsbildes. Im Übrigen würden neue Stallbauvorhaben durch die zuständigen Behörden aufs Intensivste geprüft. Eine Vielzahl von Gutachten und Genehmigungen seien einzuholen. Wenn dann aber alles in Ordnung sei, dann habe auch ein Landwirt ein Anrecht auf eine Baugenehmigung und dürfe nicht durch alle möglichen Verzögerungs- und Verhinderungstaktiken bei seinen Investitionsplänen behindert werden. Er bitte darum, dieses noch einmal zu überdenken und zu diskutieren und daraus kein Wahlkampfthema zu machen.

 

Herr Dittrich greift das Stichwort „Gesundheitsprobleme der Tiere bei gehäufter Anzahl von Ställen“ auf und betont, dass es in erster Linie und vorrangig um die Gesundheit der Menschen gehe. Er sei nicht generell gegen die Erweiterung der Betriebe, nur die Grenzen müssten klar sein.

 

Herr Wiesmann stellt heraus, dass es zur Gesundheitsgefährdung umfangreiche Untersuchungen gebe. Einige Studien über die Belastungen durch Keime und Bioaerosole würden durchaus kritisch gesehen. Hinzu komme, dass Herr Dr. Koch vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW im Rahmen des beim Kreis stattgefundenen Fachgespräches über Geflügelhaltungsanlagen klar gesagt habe, dass es keine Grenzen und Schwellenwerte gebe. Die Forschung sei im Gange, endgültige Forschungsergebnisse lägen nicht vor. Daraus könne man noch lange nicht ableiten, dass es Gesundheitsgefährdungen gebe. Die CDU-Fraktion habe dafür gesorgt, dass das Europabüro in Münster im entsprechenden Ausschuss des Landtages nachgefragt habe, ob es bei Hähnchen- oder Geflügelstallbauten Grenzwerte bzgl. der Bioaerosole gebe, denn diese könnten nur einfließen, wenn es welche gebe. Ansonsten gebe es jede Menge Gutachten, die sich damit befassen und darauf müssten sich die Landwirte verlassen können.

 

Frau Besecke wirft ein, dass man sich mehr den Belangen der Stadtplanung widmen sollte. Die mögliche Gesundheitsgefährdung sei eher eine Frage an die Fachbehörden. Eine Bauleitplanung könne nicht ohne städtebauliche Ziele zu formulieren auf den Weg gebracht werden. Bei Eingriffen in das Eigentum seien alle Abwägungsbelange erheblich. Man müsse sich an Rechtsnormen orientieren, die man im Rahmen der  Bebauungsplanung nur schwer in Frage stellen könne. Deshalb sollte man den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan und den Landschaftsplan in den Vordergrund stellen. Im Flächennutzungsplan bestehe die Möglichkeit, räumliche städtebauliche Entwicklungsziele darzustellen. Im Übrigen stelle ein Flächennutzungsplan dar und setze nichts fest, wie z. B. der Bebauungsplan. Wenn eine Flächennutzungsplanung als verbindliche Planung für Tierintensivhaltungsanlagen genutzt werden soll, müssten Konzentrationszonen über das gesamte Stadtgebiet verteilt festgelegt werden. Nicht möglich sei es, Sondergebiete über alle Hofstellen festzusetzen und die Räume dazwischen als Freihaltezonen festzuschreiben. Solch kleinteilige Sondergebiete könnten nur im Bebauungsplan ausgewiesen werden.

Zu der von Herrn Richter angesprochenen Erschließung der Hähnchenmastställe führt Frau Besecke aus, dass diese wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch geprüft werde. Wenn die vorhandenen Wirtschaftswege nicht ausreichten, müsse  nachgebessert werden. Bei einem Hähnchenmaststall mit rd. 40.000 Tieren werde davon ausgegangen, dass jährlich 100 LKW über die Straße rollen, wobei aber durch die vorhandenen Schweinemastställe die Straßen ebenfalls belastet werden

Zu der Anmerkung bzgl. der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Ställe, betont Frau Besecke, dass in den Sitzungen immer auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet hingewiesen worden sei.

 

Herr Flüchter bezieht sich auf die Ausführungen des Herrn Große Daldrup, wonach seitens der Landwirtschaft hofnahe Standorte gewünscht werden und hält dem entgegen, dass dies aber nicht immer gelinge. Bei der Vielzahl von Anlagen würden gewerbliche Anlagen auch in die freie Landschaft gebaut, wo sie eine große Wirkung erzeugten. Den Ausführungen von Frau Besecke habe er entnommen, dass in der juristischen Fachwelt diskutiert werde, ob die großen Anlagen privilegiert sind. Auf das Ergebnis könne man nicht warten. Weiter werde geschrieben, dass in Kommunen Bebauungspläne in Siedlungsnähe als Notlösung aufgestellt worden seien. Das sei sicher für einen eingegrenzten Bereich möglich, aber nicht für den gesamten Stadtbereich. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Erholungsbereiche könnten eine Hürde sein. Wenn aber die Antragsteller Kompensationsmaßnahmen nachweisen, werde auch diese Hürde nicht gelten.

Des Weiteren werden zur Regelung solcher Anlagen die Landschaftsschutzgebiete angeführt. Der Landschaftsplan zeige Entwicklungsmöglichkeiten auf und Bereiche, die heute schon sehr wertvoll sind. Das sei heute schon bekannt. Insofern sei der Landschaftsplan eine Erleichterung für den Antragsteller, helfe aber der Stadt nicht weiter, weil er keine Anhaltspunkte für restriktive Regelungen beinhalte. Außerdem werde der Landschaftsplan erst in 2010 vorliegen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass Anlagen in Landschaftsschutzgebieten nur genehmigt worden seien, weil sie hofnah geplant seien.

 

Herr Richter bekräftigt seine Argumente zur Steuerung durch einen Flächennutzungsplan. Er weist darauf hin, dass der Landschaftsplan ein Hilfsinstrument sei, nur solange dieser nicht vorliege, werde der Ball immer hin und her geschoben und es werde keine Entscheidung getroffen. Herr Prof. Söfker habe die Privilegierung der Anlagen in Frage gestellt, ein endgültiges Ergebnis dieser Fragestellung werde erst in ein paar Jahren vorliegen. Die Stadt müsse aber jetzt entscheiden können. Er stellt in den Raum, ob die Entscheidung dem Zufall überlassen werden soll oder ob die Politik bereit sei, Regelungen zu treffen. Einen Flächennutzungsplan zu entwickeln könne doch Konsens sein. Fakten müssten auf den Tisch, die für jeden nachvollziehbar seien.

Außerdem vertrete er die Meinung, dass das Thema im Rat behandelt werden müsse. Zudem frage er sich, wofür es einen Umweltausschuss gebe, dieser habe sich mit der Thematik bisher überhaupt noch nicht befasst.

 

Frau Besecke hält Herrn Richter entgegen, dass es auf der Ebene des Flächennutzungsplanes keine genaue Bestandsaufnahme aller Betriebe gebe. Es sei problematisch im Flächennutzungsplan Eignungsbereiche auszuweisen, um eine Ausschlusswirkung zu erzielen, weil die städtebauliche Begründung äußerst schwierig sei. Hierzu verweise sie auf die Ausweisung von Windeignungsbereichen.

Auch sei nicht davon auszugehen, dass eine Entscheidung erst in einigen Jahren auf dem Tisch liege, es könne auch sein, dass eine 1. Instanz die Entscheidung kippe.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass sich die Verwaltung nicht dagegen wehre, Steuerungsmöglichkeiten zu bekommen, wenn diese zum Erfolg führen würden. Nur redeten sich zurzeit alle heraus. Frau Besecke habe herausgestellt, wie schwierig eine Steuerung über den Flächennutzungsplan ist. Man dürfe nicht planen, um zu verhindern, sondern müsse planen um zu ermöglichen. Hierbei spielten nicht die Bioaerosole eine Rolle, sondern es müssten Planungsziele formuliert werden. Sie könne zwar die geäußerten Befürchtungen nachvollziehen, nur seien diese für ein Flächennutzungsplanverfahren nicht relevant.

 

Herr Wiesmann hält der Aussage des Herrn Flüchter, dass die Anlagen, die nicht in Hofnähe errichtet werden, das Problem darstellten, entgegen, dass nur 2 Anlagen nicht in Hofnähe errichtet werden sollen. Bzgl. der Anlage in Aulendorf werde es zu einer Entscheidung kommen. Diese sei auch wichtig, bevor in ein Flächennutzungsplanverfahren eingestiegen  werde. Des Weiteren sehe er im Hinblick auf den Landschaftsplan viel eher die Möglichkeit, regelnd tätig zu werden. Über diesen Punkt sollte man sich unterhalten. Deshalb bitte er die Verwaltung, zu einer der nächsten Sitzungen einen Mitarbeiter des Kreises einzuladen, der über den Fortgang des Landschaftsplanes Baumberge Bericht erstattet.

 

Herr Dittrich vertritt die Auffassung, dass man jetzt was tun müsse. Der Landschaftsplan sei nicht durch die Stadt zu beeinflussen und wäre nur langfristig als Steuerungselement heranzuziehen. Und das Bioaerosole existent sind, sei nicht zu bestreiten. Deshalb trügen diejenigen, die in den Betrieben arbeiteten auch Schutzkleidung. Es könne nicht sein, dass die Situation ausgenutzt und weitere Ställe genehmigt werden, nur weil die Grenzwerte noch nicht festlägen. Jetzt müsse man tätig werden und ein Flächennutzungsplanverfahren anstrengen, wobei dabei nicht 6 oder 10 großflächige Eignungsbereiche ausgewiesen werden müssen. Mit der Windenergie habe man positive Erfahrungen gemacht, wenn auch die Bereiche zu klein gewesen seien. Man sollte nicht einfach sagen, dass man hilflos sei, nur weil es keine Werte gebe. Damit komme man nicht weiter.

 

Herr Spengler betont, dass Planungsträger für den Landschaftsplan der Kreis ist und nicht die Stadt Billerbeck. Seine Aufgabe als Ratsmitglied bestehe darin, zu prüfen, welche Möglichkeiten es vor Ort gebe einzugreifen. Und da sehe er nur die Möglichkeit über den Flächennutzungsplan.

 

Frau Schlieker stellt heraus, dass über das Thema bereits seit über einem Jahr diskutiert werde. Es sei klar, dass es feste Grenzwerte geben müsse und dass eigentlich gewerbliche Anlagen, die aber nicht in Gewerbegebieten angesiedelt werden, in den Außenbereich gehörten. Das Bundesverwaltungsgericht warte auf einen Fall, um entscheiden zu können. Man könne hierauf aber nicht warten und auch nicht auf den Landschaftsplan. Im Übrigen könne man auch über den Begriff „Hofnähe“ streiten, weil dieser sehr dehnbar sei. Um nicht jedes Mal neu diskutieren zu müssen, müsse ein Plan erstellt werden und wenn der Flächennutzungsplan das einzig mögliche Instrument sei müsse dieser Weg beschritten werden. Ein ehemaliger Verwaltungsrichter habe erklärt, dass dies sehr schwierig sei, weil das in Richtung Verhinderungsplanung gehe. Aber als Mandatsträger sollte man es doch schaffen zu entscheiden in welche Richtung es für Billerbeck gehen solle und wie mit den Bürgern ein Kompromiss gefunden werden könne.

 

Herr Schulze Esking hält dem entgegen, dass es nicht einfach nur um die Frage gehe, ob ein Flächennutzungsplan aufgestellt werde oder nicht. Ein Rechtsanwalt habe hier die rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Ebenfalls habe Herr Keller im Rahmen des beim Kreis stattgefundenen Fachgespräches eindeutig die rechtliche Problematik dargelegt. Es sei also nicht so einfach wie seitens der SPD-Fraktion und Frau Schlieker suggeriert werde, dass es nur an den Politikern liege. Immerhin hätten sie auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgern, wenn eine Planung vorangetrieben werde. Auch sei es nicht mit einem Aufstellungsbeschluss getan, es werde sicherlich Klagen geben. Des Weiteren sollte kein Vergleich mit der Ausweisung von Windeignungsbereichen angestellt werden, da die Bürger damals an der Ausweisung von Vorrangzonen interessiert waren. Nur wenn jetzt eine Planung mit Eignungsflächen erstellt werde, dann sei das eine positive Ausweisung und er wolle diejenigen in Billerbeck sehen, die bereit sind einer positiven Planung zuzustimmen.

Im Übrigen wundere ihn, dass die Grünen im Regionalrat einen Antrag gestellt haben zu überprüfen, ob im neuen Regionalplan gesetzliche Regelungen aufgenommen werden können, um solche Planungen zu steuern. Wenn das geschehe und Vorgaben gemacht würden, könne der Flächennutzungsplan hierauf aufbauen. Das wäre dann eine Chance. Schließlich teilt Herr Schulze Esking mit, dass voraussichtlich Ende 2009 der erste Entwurf des Landschaftsplanes vorliegen werde.

 

Herr Richter stellt fest, dass immer noch eine Voreingenommenheit bestehe, dass bei der Ausweisung von Eignungsflächen sofort ein Bebauungsplan darüber gelegt werden müsse. Zur Verdeutlichung bekräftigt Herr Richter noch einmal seine in der Tischvorlage ausgeführten Argumente.

 

Frau Besecke legt dar, dass genau geprüft werden müsse, welche Eignungsbereiche konkret im Flächennutzungsplan festgelegt werden können, wenn eine Ausschlusswirkung erzeugt werden soll. Hierzu werde es auch keine Hilfestellung seitens des Regionalrates geben. Die gesamte Bauleitplanung werde ad absurdum geführt, weil sie von hinten aufgezäumt werde. Sie halte es für aussichtsreicher gegen eine Einzelanlage zu klagen als einen Flächennutzungsplan mit Eignungsbereichen rechtssicher hin zu bekommen. So sei es zweifelhaft, ob es ausreiche, auf der Beerlage Eignungsflächen ausweisen, um in Alstätte eine Anlage zu verhindern. Ein Bebauungsplan sei im Anschluss sicher erforderlich, um Fragen der Erschließung, Gestaltung und Bepflanzung verbindlich zu regeln.

 

Herr Wiesmann unterstreicht, dass man nicht wie in Meppen Eignungsflächen ausweisen wolle, in denen Großanlagen entstehen können. Des Weiteren wolle er richtig stellen, dass die Landwirte nicht deshalb in Ställen Schutzkleidung trügen, um sich vor den Tieren zu schützen, sondern im Gegenteil, um den Tieren nicht von außen etwas zuzutragen.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass der Rechtsanwalt auch dargelegt habe, dass die Stadt eine umfassende Prüfung vornehmen müsse. In dem Zusammenhang seien auch Ortslagen, wie z. B. Aulendorf als Siedlungsstrukturen zu berücksichtigen.

 

Frau Besecke entgegnet, dass Herr Keller bei dem Informationsgespräch beim Kreis z. B. vorgeschlagen habe, einen Zirkel um schützenswerte Bereiche zu schlagen. Wenn in Aulendorf ein solcher Zirkel gezogen würde, lägen hierin bereits landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung. Man könne aber auf den Immissionsschutz bezogen keinen Unterschied machen zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsbetrieben.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass sich in der Vergangenheit nichts getan habe und die Anlagen zum Großteil nur „durchgewunken“ worden seien. Dabei seien auch 8 Anlagen im Landschaftsschutzgebiet genehmigt worden, obwohl der Anwalt nachträglich aufgezeigt habe, dass diese nicht hätten genehmigt werden müssen. Auch könne er nicht nachvollziehen, dass z. B. aus wirtschaftlichen Interessen keine Filteranlagen eingebaut würden. Schließlich gehe es um die Gesundheit der Menschen. Man sollte mit einem Flächennutzungsplan versuchen, etwas zu erreichen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass Billerbeck staatl. anerkannter Erholungsort ist. Seitens der SPD-Fraktion sei schon am Anfang der Diskussion eine Flächennutzungsplanänderung angesprochen worden, diese sollte spätestens jetzt in Angriff genommen werden.

 

Wenn seitens der SPD-Fraktion die Ausweisung von Eignungsbereichen gefordert werde, so Herr Schulze Brock, müsse sie auch sagen, wo diese denn in Billerbeck gesehen werden. Ansonsten müsse sie sich unterstellen lassen, Verhinderungsplanung zu betreiben.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass er doch vorschlage, erst einmal Flächen auszuweisen, die nicht bebaut werden sollen. Und wenn mit dem Zirkel ein Kreis um schützenswerte Bereiche geschlagen werde, dann hätten die hierin liegenden landwirtschaftlichen Betriebe doch Bestandsschutz. Außerdem sei es Aufgabe der Verwaltung, Eignungsflächen vorzuschlagen.

 

Herr Schulze Esking moniert, dass hier der Eindruck erweckt werde, als ob eine Steuerung über eine Flächennutzungsplanung so einfach wäre. Auch wenn er vielleicht nicht dagegen wäre, müsse man den Flächennutzungsplan auch rechtlich durchsetzen können. Bevor er abstimme, erwarte er eine klare Aussage der Verwaltung, ob eine Flächennutzungsplanung möglich ist und welche Kosten der Stadt hierfür entstehen.

 

Frau Besecke erklärt, dass eine Steuerung über eine Flächennutzungsplanung theoretisch möglich wäre. Alle Fachanwälte, die hierzu gehört worden seien, hätten aber hiervon abgeraten. Die Gemeinde Meppen habe z. B. einen Flächennutzungsplan aufgestellt, dem sie selber nicht traue und deshalb noch einen Bebauungsplan erstellt. Zunächst müsse man ein Planungsbüro finden, das einen Flächennutzungsplan aufstellt. Ein renommiertes Planungsbüro aus Coesfeld, das den Planungsauftrag einer Kommune erhalten sollte, habe dem Rat die Planung ausgeredet. Das sage doch sehr viel über die Rechtssicherheit aus.

Zu den Kosten teilt sie mit, dass man bei den Eignungsflächen nicht umhin komme, neben der Flächennutzungsplanung auch einen Bebauungsplan aufzustellen. Das sei  mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

 

Herr Wiesmann stellt zu den Aussagen von Herrn Dittrich, dass Filteranlagen aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingebaut werden richtig, dass Herr Spandau von der Landwirtschaftskammer ausgeführt habe, dass Filteranlagen noch nicht dem Stand der Technik entsprächen. Es sei nicht möglich etwas herauszufiltern, was man heute noch nicht kenne.

 

Herr Dittrich wirft ein, dass in Niedersachsen aber sehr wohl Filteranlagen eingebaut würden. Im Übrigen sei auch von einer dynamischen Dauerpflicht der Bauherren die Rede gewesen. Das bedeute, dass der Bauherr nachrüsten müsse, um dem Stand der Technik zu entsprechen. Im Internet sei nachzulesen, dass sich dann die Frage stelle, ob sich das Ganze dann noch rechne und der Boom so weiter laufe. Er plädiere dafür einen Kostenvoranschlag für das Planverfahren einzuholen. Das sei besser als nichts zu tun oder so weiter zu arbeiten wie bisher.

 

Frau Dirks entgegnet, dass nicht vorgeschlagen werde so weiter zu agieren wie bisher. In der Vergangenheit sei davon ausgegangen worden, dass nur städtebauliche Belange zu prüfen seien. Jetzt wisse man, dass auch andere Belange zu prüfen seien.

 

Er habe den Eindruck, so Herr Walbaum, als ob die CDU-Fraktion eine Verhinderungsplanung auf den Weg bringen wolle. Herrn Schulze Esking wirft er vor, dass er doch nicht die Frage nach den Kosten stellen könne, wenn es um das höchste Gut, nämlich die Gesundheit der Bevölkerung gehe.

 

Wenn eine solche Planung rechtlich sicher wäre, wäre sie ihm nicht zu teuer, so Herr Schulze Esking. Nur vor diesem Hintergrund habe er die Frage nach den Kosten gestellt und nicht weil ihm die Gesundheit der Bürger nicht am Herzen liege. Seitens der CDU-Fraktion werde eine Planung nicht von vornherein abgelehnt. Nur tue er sich angesichts der von der Verwaltung und den Fachleuten geäußerten Bedenken schwer, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Deshalb schlage er als Kompromiss vor, die Verwaltung zu beauftragen, sich um ein Planungsbüro zu kümmern, das hier vorträgt. Darüber sollte dann diskutiert und danach entschieden werden.

 

Herr Flüchter fragt nach, warum nicht der Erholungsbereich auf die Bereiche der Stadt ausgeweitet werden könne, die den Bürgern am Herzen liegen. So hätte man doch ein Steuerungselement.

 

Frau Besecke erläutert, dass bei einem solchen Belang nicht zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben unterschieden werde. Eine Menge landwirtschaftlicher Betriebe seien über Billerbeck verteilt. Außerdem werde so versucht, möglichst viele Flächen mit einem Belang zu versehen, der möglichen Bauvorhaben entgegen stehe. So werde die Planung von hinten aufgezäumt.

 

Herr Kortmann unterstützt den Vorschlag des Herrn Schulze Esking. Der Sachverhalt sei so komplex, dass ein erfahrenes Planungsbüro hier vortragen sollte.

 

Herr Spengler stimmt ebenfalls dem Vorschlag des Herrn Schulze Esking zu.

 

Frau Mollenhauer kommt zu dem Ergebnis, dass man jetzt wieder an dem Punkt angelangt sei, wo man schon einmal gestanden habe. Sie weist darauf hin, dass man sich fraktionsübergreifend für Einzelfallentscheidungen ausgesprochen habe.

 

Herr Große Daldrup gibt zu bedenken, dass das Ausweisen von Vorrangflächen auch Begehrlichkeiten wecke und Auswärtige in Billerbeck ihre Ställe bauen könnten.

 

Herr Dittrich merkt an, dass er sich zwar einen Beschluss über eine Flächennutzungsplanänderung gewünscht hätte, er aber auch dem Vorschlag des Herrn Schulze Esking folgen könne, zunächst ein Planungsbüro zu hören.

 

Herr Dübbelde lässt dann den Bezirksausschuss über den o. a. Vorschlag des Herrn Schulze Esking, ein Planungsbüro einzuladen abstimmen.

 

Der Bezirksausschuss fasst folgenden

 

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro zu suchen, das über die Möglichkeiten einer Steuerung durch eine Flächennutzungsplanänderung vorträgt.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Ob der Vortrag in einer gemeinsamen Sitzung des Bezirksausschusses mit dem  Stadtentwicklungs- und Bauausschusses oder in einer Ratssitzung erfolgen soll, wird mit den Ausschussvorsitzenden abgestimmt.

 

 

Herr Richter erinnert an seine Anregung, eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Bürger hätten ein Recht auf Information.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass noch keine abschließenden Beschlüsse gefasst worden seien und er deshalb zurzeit keine Notwendigkeit für eine Einwohnerversammlung sehe.

 

Herr Flüchter befürwortet die Durchführung einer Einwohnerversammlung. Er halte es für wichtig, die Meinung der breiten Masse zu hören. Dieser Termin könne auch nach dem Vortrag des Planungsbüros stattfinden.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung eine Bürgerbeteiligung stattfinde.

 

Frau Dirks schlägt vor, eine Bürgerversammlung nach dem Vortrag des Planungsbüros unabhängig von der endgültigen Entscheidung durchzuführen.

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.