Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Der Anregung der Familie Gehling zur Erweiterung des Plangebietes zur Verwirklichung einer baulichen Nutzung ihres Grundstückes wird nicht gefolgt.

2.         Der Hinweis zur Sicherung möglicher Bodendenkmäler durch den LWL-Archäologie für Westfalen wird im Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

3.         Der Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Ausweisung eines Teils des Plangebietes als Wald wird nicht gefolgt.

4.         Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Weitblick“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Osten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck auf dem Billerbecker Berg. Es beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 17, Flurstücke 16, 17, 21 und 22.

5.         Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weitblick“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

6.         Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weitblick“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

7.         Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Nach kurzer Erörterung aufgrund einer Nachfrage von Herrn Dittrich zur Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und zur Einzäunung des Geländes fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig