Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

2.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ als Satzung.

3.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“  beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Ausschuss schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung