Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Billerbeck vom 22. Dezember 2008 wird zur Kenntnis genommen.


Auf Nachfrage von Herrn Kortmann erläutert Herr Melzner, dass es eine zentrale Buchhaltung gebe, die aus der Zahlungsabwicklung (frühere Kasse) und der Geschäftsbuchhaltung bestehe. Verantwortlich für die zentrale Geschäftsbuchhaltung seien Herr Ennen und Frau Vormann als dessen Vertreter. Für die Zahlungsabwicklung seien die Kassenleiterin und ihre Stellvertreterin verantwortlich, die aber nicht mit einem vollem Stundenumfang beschäftigt seien.

 

Auf Wunsch von Herrn Kortmann wird der Niederschrift ein Organigramm (Anlage 3) beigefügt.

 

Herr Brunn regt an, in der Dienstanweisung durchgängig die weibliche und männliche Form zu verwenden. 


Stimmabgabe: einstimmig