Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis genommen.

b)    Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben wird gemäß § 82 GO NRW zugestimmt.


Nach der Beantwortung von Fragen zu einzelnen Erläuterungen durch Herrn Melzner fasst der HFA folgenden


Stimmabgabe: einstimmig