Beschlussvorschlag für den Rat:

1.      Die Stadt Billerbeck gründet gemeinsam mit den Kreisen Coesfeld und Borken und allen anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden der beiden Kreise sowie den Städten und Gemeinden Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma REGIONALE 2016 – Agentur GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Auf das Stammkapital übernimmt die Stadt Billerbeck eine Stammeinlage in Höhe von 250,- Euro, die in bar zu erbringen ist.

2.      Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Stadt Billerbeck bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung der Geschäftsführung mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung der Stadt Billerbeck nicht wesentlich berührt wird.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Dr. Risthaus vom Kreis Coesfeld begrüßt.

Herr Dr. Risthaus gibt im Rahmen einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) einen Überblick über den aktuellen Stand und zeigt Strategien und Handlungsfelder der Regionale auf.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass sich das Land erst ab dem 01.10.2009 finanziell beteiligt, die Agentur aber bereits zum 01.07.2009 gegründet werden soll und erkundigt sich nach dem Grund.

 

Herr Dr. Risthaus teilt mit, dass der Termin 01.07.2009 dadurch entstanden sei, weil es zunächst hieß, dass das Land ab 2009 fördere. Dann habe das Land den Termin nach hinten verschoben. Um den „Druck im Kessel hoch zu halten“, soll die Regionale-Agentur bereits zum 01.07.2009 gegründet werden, wobei aber nicht mit voller Mannschaft gestartet werde, der Geschäftsführer sollte allerdings zum 01.07.2009 seine Arbeit aufnehmen. Die in der Zwischenzeit entstehenden Aufwendungen könnten mit Hilfe der Sparkasse gestemmt werden.

 

Herr Fehmer hält im Hinblick auf die Kosten und die hier im Vorfeld kontrovers geführten Diskussionen die Gründung der Regionale-Agentur zum 01.10.2009 für völlig ausreichend, zumal erst 2016 die Präsentation der Projekte erfolge.

 

Herr Dr. Risthaus erläutert, dass man sich gerne eine Flexibilität offen halten wolle, wenn ein geeigneter Geschäftsführer schon früher gefunden werde.

 

Herr Schlieker möchte, dass der Lenkungsausschuss auch mit Kulturschaffenden besetzt wird.

 

Herr Dr. Risthaus weist darauf hin, dass lt. § 19 die Zusammensetzung nicht abschließend ist und der Aufsichtsrat immer noch weitere Vertreter aufnehmen könne, so dass der Lenkungsausschuss auch für Kulturschaffende offen sei. Des Weiteren gebe es die wissenschaftlichen Beiräte, die auch flexibel erweitert werden können.

 

Herr Schlieker bittet Herrn Dr. Risthaus die Anregung zu berücksichtigen.

Herr Kortmann unterstützt die Anregung des Herrn Schlieker.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, was mit der Agentur am Ende der Regionale 2016 passiere.

 

Herr Dr. Risthaus erläutert, dass die Agentur 2016 nicht automatisch, sondern erst auf Beschluss aufgelöst werden soll, wobei nach der Regionale jeder Gesellschafter für sich entscheiden könne ob er dabei bleibt oder ausscheiden möchte. Die Beteiligten der Regionale 2010 hätten gemeinsame Themen und Handlungsfelder gefunden und wollten diese über die Regionale hinaus weiter entwickeln und das Instrumentarium der GmbH weiter nutzen.

 

Herr Dittrich führt an, dass im Beschlussvorschlag zu Punkt 2. von einer abweichenden Fassung des Vertragsentwurfes die Rede sei und bittet Herrn Dr. Risthaus um Erklärung.

Dieser teilt mit, dass den Kommunen nichts untergejubelt werde, sondern diese Formulierung verwandt werde, weil der Vertrag 37 Gremien durchlaufen müsse und evtl. nachträglich noch deklaratorische Formulierungen aufgenommen werden müssen.

 

Herr Dittrich erkundigt sich weiter, ob noch zusätzliche Kosten als die in der Vorlage genannten 250,-- € für die Stammeinlage und insgesamt 80.000,-- € für die Vorarbeiten bis zur Gründung der Agentur entstehen.

 

Herr Dr. Risthaus teilt mit, dass neben dem Geschäftsanteil von 250,-- € und den laufenden Kosten keine weiteren Kosten im Raum stünden.

 

Herr Brunn möchte im Hinblick auf die Kosten wissen, aus welchen Mitgliedern die wissenschaftlichen Beiräte bestehen sollen und wie diese bezahlt werden.

 

Herr Dr. Risthaus erläutert, dass eine Satzung kreiert worden sei, die eine Flexibilität zulasse. Ein wissenschaftlicher Beirat solle nicht sofort installiert werden, die Möglichkeit solle aber vorhanden sein. Im Vorfeld werde immer der Wirtschaftsplan beschlossen, der das Budget vorgebe.

 

Herr Schulze Thier weist darauf hin, dass bei einer Veranstaltung bei Weiling deutlich geworden sei, dass das Ziel der Regionale eigentlich die Vermarktung der Region sei. Das sei von vielen Anwesenden als zu einseitig angesehen worden. Deshalb frage er nach, ob es noch andere Ziele gebe.

 

Die Vermarktung sei ein Aspekt der Regionale, so Herr Dr. Risthaus. Darüber hinaus gebe es aber drei weitere Handlungsfelder, die er genannt habe.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass die beteiligten Kommunen dafür sorgen müssen, dass die übrigen Handlungsfelder nicht zu sehr untergeordnet werden.

 

Herr Brunn macht deutlich, dass er sich erhofft habe, dass bei der Regionale die Zusammenarbeit der Kommunen im Vordergrund stehe. Wenn er aber die Ausführungen lese, stelle er fest, dass hierfür ein organisatorischer Moloch erforderlich ist. Und wenn er dann sehe, dass der Kreis Coesfeld mehr Stimmen habe als alle Kommunen zusammen, dann sei das eine Verschiebung der Gewichtung nach oben. Außerdem können im Lenkungsausschuss, der die Marschrichtung vorgeben soll, immerhin 7 Ministerien beratend beteiligt werden. Das führe zu einem Übergewicht von übergeordneten Hierarchien, weshalb man den Lenkungsausschuss nicht mehr als Interessensvertretung vor Ort sehen könne. 

 

Herr Dr. Risthaus erklärt, dass die Gremien durch das Gesellschaftsrecht vorgegeben seien. Er könne nur davon abraten, die Ministerien nicht zu berücksichtigen, weil diese das Geld geben. Im Übrigen müsse doch der Kreis mehr zu bestimmen haben, weil sich dieser auch finanziell mehr engagiere.

 

Herr Fehmer bezieht sich auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und erkundigt sich, ob die Vertreter der Städte und Gemeinden auch wechseln können.

 

Das wird von Herrn Dr. Risthaus bejaht. Die Bürgermeister könnten durch Bürgermeister vertreten werden, eine Rotation sei auch möglich.

Herr Fehmer würde es begrüßen, wenn die Bürgermeister jährlich tauschen würden.

 

Herr Dittrich hat Probleme mit der allumfassenden Formulierung in § 2 Punkt 2., wonach die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt ist, die dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Des Weiteren erkundigt er sich zu § 7 „Geschäftskosten“ zur Höhe der möglichen Verlustanteile der Gesellschafter.

 

Herr Dr. Risthaus legt dar, dass es sich bei § 2 um eine im Gesellschaftsrecht übliche Formulierung handelt. Bzgl. der Geschäftskosten sei es wie mit der Kreisumlage auch,  dass diese abschlagsmäßig gezahlt werde. Wie hoch das sein wird, werde die Gesellschafterversammlung im Wirtschaftsplan beschließen.

 

Frau Dirks stellt abschließend fest, dass die Stadt Billerbeck nicht verpflichtet ist, sich an der Gesellschaft zu beteiligen. Einige der geäußerten Zweifel teile sie. Vor dem Hintergrund dass sich für Billerbeck das ein oder andere Projekt ergeben könne, bitte sie jedoch darum, der Gründung der Regionale-Agentur-GmbH zuzustimmen.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen