Herr Erfmann verdeutlicht die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen Schleppers.

 

Herr Fehmer äußert seinen Ärger über die Sitzungsvorlage. Er hätte erwartet, dass eine schriftliche Fixierung der Mängel und der Kosten vorgelegt worden wäre. Zur Beurteilung der Notwendigkeit benötige er verlässliche Aussagen. Des Weiteren fehlten Angebote für einen neuen Schlepper.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass ein Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schleppers vorliege. Hinzu komme, dass die Reifen erneuert werden müssen, so dass insgesamt 11.300,-- € zu investieren wären. Zu bedenken sei, dass die kompletten Reparaturkosten nicht abschätzbar seien. Der Schlepper könne zurzeit nicht genutzt werden, weshalb ein Mietfahrzeug benötigt werde.

 

Herr Schlieker hätte es begrüßt, wenn in der Sitzungsvorlage die Reparaturkosten näher erläutert worden wären. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen würde er sich mit der Anschaffung eines neuen Schleppers für 85.000,-- € im Vergleich zu den Reparaturkosten schwer tun.

 

Herr Hein hält dem entgegen, dass betriebswirtschaftlich gesehen der Schlepper keinen Wert mehr habe, weil er abgeschrieben sei.

 

Herr Brunn erkundigt sich, warum nicht ein Unimog angeschafft werde.

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass ein Schlepper vielfältiger einsetzbar ist.

 

Herr Brunn bittet die Verwaltung eine Liste über die am Bauhof vorhandenen Geräte und Maschine und deren Alter vorzulegen. Außerdem sollte die interkommunale Zusammenarbeit bei der Anschaffung von Geräten und Maschinen berücksichtigt werden.

 

Herr Dittrich schlägt vor, dass die Verwaltung eine qualifizierte Vorlage erstellt und dann in der nächsten Ratssitzung oder HFA-Sitzung entschieden wird.

 

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.