Frau Besecke berichtet, dass es mit dem Amt für Denkmalpflege Überlegungen gebe, ob der Leuchtstreifen mit einer zeitlichen Begrenzung zugelassen werden könne. Hier stelle sich die Frage, ob die Angelegenheit noch einmal beraten werden müsse oder ob sie als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen werden könne.

Schließlich besteht Einigkeit, dass die Angelegenheit ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.