Herr Dittrich bittet Frau Dirks um Erklärung, warum der Kolpingkarneval ausfallen  musste, schließlich sei das Problem über Wochen und Monate bekannt gewesen.

 

Frau Dirks berichtet, dass sich die Verwaltung über Monate mit den Anwohnern und Vereinen zusammen gesetzt habe. Zuletzt sei ein möglicher Festplatz an der Realschule diskutiert worden. Daraufhin habe man sich im November wieder zusammen gesetzt und um einen Kompromiss gerungen. Seitens der Verwaltung sei dabei deutlich gemacht worden, dass sie weiterhin die Vereine dahingehend unterstütze, dass sie ihre Feste auf dem Johannisschulhof feiern können, allerdings mit strengeren Auflagen und strengeren Kontrollen. Bereits 2008 seien die Feste mit strengeren Auflagen genehmigt und kontrolliert worden. Lt. Genehmigungsbescheid müssen ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr (Festende) zwei von vier Lautsprechern komplett abgeschaltet und die Lautstärke der übrigen zwei um 1/3 reduziert werden. Außerdem würden die Veranstalter in der Genehmigung verpflichtet, Lärm möglichst zu vermeiden. Die Anwohner hätten erklärt, dass sie mit diesem Kompromiss nicht leben könnten, hätten sich aber endgültig nicht geäußert.

Der Genehmigungsbescheid der Stadt für den Kolpingkarneval sei mit Herrn Rechtsanwalt Tyczewski vorbesprochen worden. Der Rechtsanwalt habe sich Gedanken gemacht, wie die Genehmigung formuliert werden müsse, um den Vereinen das Feiern zu ermöglichen und wie auf der anderen Seite der Nachbarschutz gewährleistet werden könne. Dabei seien Leitsätze des Bundesgerichtshofes zugrunde gelegt worden, dass ab 22:00 Uhr Nachtruhe einzuhalten ist, dass aber den Bürgern bei Festen, die für einen Ort von besonderer Bedeutung sind und an der eine Vielzahl von Bürgern teilnimmt, höhere Geräuschimmissionen zugemutet werden können, wenn es seltene Ereignisse blieben. Diese seien mit 3 Ereignissen im Jahr formuliert worden. Aufgrund dieser Leitsätze sei die Genehmigung für den Kolpingkarneval formuliert worden.

Die Anwohner des Johannisschulhofes hätten dann gegen den Genehmigungsbescheid Klage erhoben und gleichzeitig beim Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage beantragt. Das Gericht habe sich den Argumenten der Anwohner angeschlossen und die Argumente der Stadt in der Abwägung zwischen dem individuellen und öffentlichen Interesse im Wesentlichen nicht gewürdigt. In der Begründung des Gerichtes werde angeführt, dass die Regelungen zum Nachbarschutz nicht hinreichend bestimmt genug formuliert worden seien. Zu den Geräuschimmissionen hätten genauere Aussagen getroffen werden müssen.

Hätte die Verwaltung aber in der Genehmigung einen Grenzwert der zulässigen Lärmimmissionen aufgeführt, hätte dieser höchstens 55 Dezibel betragen dürfen. Unter Einhaltung dieses Wertes könne aber kein Zeltfest gefeiert werden. Im letzten Jahr hätten Verwaltungsmitarbeiter die Lärmimmissionen bei einem Schützenfest gemessen. Die Werte hätten an unterschiedlichen Stellen bei 60 – 65 Dezibel gelegen.

Mit dem Rechtsanwalt der Kläger habe sie sich darauf verständigt, dass man sich nach der Karnevalszeit wieder zusammen setze. Dabei sei klar, dass ohne das Entgegenkommen der Anwohner solche Feste in ortsnaher Lage nicht mehr stattfinden können.

Frau Dirks bedauert, dass seitens des Gerichtes keine Aussage über die von den Anliegern hinzunehmenden Werte getroffen wurde. Sie hätte erwartet, dass das Verwaltungsgericht ein Lärmgutachten fordert, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Leider habe die Zeit nicht ausgereicht, um  Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Sie hoffe, dass es mit den Anwohnern, die sich im Recht befänden, noch zu einer Lösung kommen wird.

 

Herr Kortmann betont, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden müsse. 

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es eine grundsätzliche Rechtssicherheit für Zeltfeste oder für das Open Air beim Stadtfest und andere Feste nach 22:00 Uhr nicht gebe.

 

Herr Kleideiter merkt an, dass sich die Rechtslage, ähnlich wie bei den Biergärten, auch ändern könne.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass die Verwaltung in der Verpflichtung sei, eine dauerhafte Lösung für die vielen Traditionsfeste in Billerbeck zu finden.

 

Eine dauerhafte Lösung wäre eine schallgedämmte Festhalle, so Frau Dirks. Dann ergebe sich aber das Problem mit dem an- und abfahrenden Verkehr. So einfach sei eine dauerhafte Lösung nicht zu finden.

 

Herr Dittrich betont ebenfalls, die Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung.