Sitzung: 05.03.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/076/2009
Beschluss:
a) Die unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis genommen.
b) Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben wird gemäß § 82 GO NRW zugestimmt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig