Beschluss:

a)    Die unerheblichen überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß § 82 GO NRW zur Kenntnis genommen.

b)    Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben wird gemäß § 82 GO NRW zugestimmt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig