Beschluss:

a)    Die Jahresrechnung 2008 wird zur Kenntnis genommen und aufgrund des § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW a. F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

b)    Die Bildung und Verwendung der Haushaltsreste laut anliegender Liste wird beschlossen.


Herr Melzner weist darauf hin, dass es sich bei der vorgelegten Jahresrechnung um den letzten kameralen Abschluss handelt und erläutert die wesentlichen Daten des Jahresabschlusses.

 

Herr Fehmer stellt heraus, dass man auf den Abbau der Altfehlbeträge stolz sein könne und so eine optimale Ausgangsbasis für das Neue Kommunale Finanzmanagement geschaffen habe.


Stimmabgabe: einstimmig