Sitzung: 05.03.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/396/2009
Beschluss:
1. Der Anregung der Familie Gehling zur Erweiterung des Plangebietes zur Verwirklichung einer baulichen Nutzung ihres Grundstückes wird nicht gefolgt.
2. Der Hinweis zur Sicherung möglicher Bodendenkmäler durch den LWL-Archäologie für Westfalen wird im Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
3. Der Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Ausweisung eines Teils des Plangebietes als Wald wird nicht gefolgt.
4.
Für das Plangebiet wird beschlossen, den
Bebauungsplan „Weitblick“ aufzustellen. Das
Plangebiet liegt im Osten des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck auf dem Billerbecker
Berg. Es beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 17,
Flurstücke 16, 17, 21 und 22.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weitblick“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
6. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weitblick“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
7. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig