Sitzung: 05.03.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/398/2009
Beschluss:
1. Den Anregungen der Eheleute H. und von Frau S. wird nicht gefolgt.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ als Satzung.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
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Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit
geltenden Fassung
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Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Herr Fehmer stellt heraus, dass der heutige Beschluss nach umfangreichen Recherchen der Verwaltung und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile gefasst werde, um Rechtssicherheit zu haben. Wenn sich jemand hierdurch benachteiligt fühle, dann müsse er eine richterliche Prüfung vornehmen lassen.
Stimmabgabe: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme