Beschluss:

1.      Die Stadt Billerbeck gründet gemeinsam mit den Kreisen Coesfeld und Borken und allen anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden der beiden Kreise sowie den Städten und Gemeinden Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma REGIONALE 2016 – Agentur GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Auf das Stammkapital übernimmt die Stadt Billerbeck eine Stammeinlage in Höhe von 250,- Euro, die in bar zu erbringen ist.

2.      Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Stadt Billerbeck bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung der Geschäftsführung mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung der Stadt Billerbeck nicht wesentlich berührt wird.


Herr Brunn verweist auf die bereits im HFA geführte Diskussion und erläutert noch einmal, dass die SPD-Fraktion dem Vertrag nicht zustimmen werde, weil ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand betrieben werde, die Kommunen als eigentliche Vertreter der Region in den Gremien je höher sie aufsteigen, umso weniger vertreten sind und außerdem eine Vielzahl von Ministerien beteiligt sind.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 10 Enthaltungen