Herr Schlieker begründet den Fraktionsantrag und schlägt vor, ihn an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu verweisen.

 

Herr Dr. Meyring weist Herrn Schlieker darauf hin, dass das Freibad einschließlich  Grünanlagen unter Denkmalschutz steht und

 

Für Herrn Becks stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Nutzung, wie von Herrn Schlieker beantragt, überhaupt gewollt ist. Mit dem Aufstellen eines Zaunes sei es nicht getan, die Veranstaltungen müssten auch organisiert werden. Des Weiteren befragt er Herrn Schlieker, ob er im Vorfeld mit den Anliegern gesprochen habe. Herrn Mollenhauer befragt er, wie das Gebiet ausgewiesen ist.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass das Areal als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Da das Freibad insgesamt unter Denkmalschutz stehe, werde es aber sicherlich Probleme mit dem Amt für Denkmalschutz geben.

 

Bei dem Antrag handele es sich um Aktionismus, der zu nichts führt, so Herr Tauber.

 

Herr Dübbelde schließt sich dem mit dem Hinweis an, dass ein Bürgerpark an der Stelle unnötig ist, da sich in direkter Nachbarschaft die Berkel und die Berkelaue befinden.

 

Herr Kleideiter sieht Probleme mit der Sauberkeit, da Nutzer des Freibades dort barfuß laufen.

 

Er hätte sich eine Äußerung der Verwaltung gewünscht, ob die beantragte Nutzung in einem denkmalgeschützten Bereich überhaupt möglich ist, so Herr Becks.

 

Frau Dirks entgegnet, dass verwaltungsseitig Fraktionsanträge erst für die Beratung im Fachausschuss fachlich vorbereitet werden.

 

Frau Dirks lässt dann darüber abstimmen, ob der Antrag an den Umwelt- und Denkmalausschuss verwiesen werden soll.

Die Ratsmitglieder sprechen sich mit 8 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen gegen eine Verweisung aus.