Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Den Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenze im Rahmen der Flurbereinigung Aulendorf wird gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zugestimmt.

Dem Wunsch der Gemeinde Rosendahl, im Gegenzuge die Gemeindegrenze auch im Bereich der ehem. Tonabbaufläche zu ändern, wird nicht entsprochen.


Herr Mollenhauer merkt an, dass sich auf Rosendahler Seite andeute, dass ein Abhängigkeitsverhältnis aufgebaut werde und evtl. eine Änderung nicht zum Tragen komme. Er gehe davon aus, dass aber dennoch die andere in der Vorlage beschriebene Änderung der Gemeindegrenze vollzogen werden solle.

Hiermit erklärt sich der Ausschuss einverstanden und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig