Herr Mollenhauer berichtet über die bei dem Informationsgespräch der Bezirksregierung am 17. März 2009 gewonnenen Erkenntnisse über die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. Danach könne das Geld nur in den Bereichen ausgegeben werden, in denen der Bund die Gesetzgebungskompetenz habe. Konkrete Aussagen, ob Projekte tatsächlich den Regeln entsprechen, werde es nicht geben. Die Kommunen können Projekte anmelden und dann die Mittel abrufen. Die Bezirksregierung führe lediglich Plausibilitätsprüfungen durch. Die Bürgermeister/innen müssten dann die Übereinstimmung der Maßnahmen mit dem Katalog der förderfähigen Maßnahmen bestätigen. Mittlerweile gebe es einen umfangreichen Fragen- und Antwortkatalog. In Billerbeck werde es aber wohl keine großen Probleme geben, weil die Mittel hauptsächlich für die energetische Sanierung der Schulen ausgegeben werden sollen und hierfür eindeutig der Bund zuständig sei.

 

Herr Mollenhauer geht dann näher auf die Grundlagen und Förderschwerpunkte des Konjunkturpaketes II ein. Weiter teilt er mit, dass die Stadt Billerbeck für den Investitionsschwerpunkt „Bildung“ 617.580,-- € und für den Investitionsschwerpunkt „sonstige Infrastruktur“ 562.796,-- € erhalte. Wenn eine Kommune keine Möglichkeit sehe, die Gelder auszugeben, bestehe die Möglichkeit, dass anderen Kommunen zusätzliche Mittel zugewiesen werden. Die Maßnahmen müssten bis 2010 begonnen und bis 2011 abgeschlossen werden. 

Der von den Gemeinden zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 12,5% werde vom Land vorfinanziert und müsse ab 2012 zurück gezahlt werden. Diese „Rückzahlung“ erfolge in der Weise, dass die Schlüsselzuweisungen um diesen Gemeindeanteil gekürzt werden.

 

Neben der Übereinstimmung mit dem Förderkatalog sei die Zusätzlichkeit der Maßnahmen wichtig. Die Maßnahmen dürften nicht in einem bereits rechtskräftigen Haushaltsplan verplant sein. Die Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket können über überplanmäßige Ausgaben abgewickelt werden.

Frau Dirks ergänzt, dass die Maßnahmen, die in der 5-jährigen Investitionsplanung enthalten seien, hiervon nicht betroffen seien. Da für 2009 noch kein gültiger Haushaltsplan vorliege, werde es hier keine Probleme geben.

 

Herr Mollenhauer erläutert weiter, dass eine Nachhaltigkeit der Investitionen gewährleistet sein müsse. So müsse z. B. erklärt werden, dass Gebäude auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels auch in Zukunft so genutzt werden. Die Bezirksregierung werde das nicht prüfen, sondern allenfalls Plausibilitätsprüfungen durchführen. Vermutlich würden später die Kreise zu Rechnungsprüfungsinstanzen erklärt. Diese müssten dann nach Abschluss der Maßnahme eine Erklärung abgeben und wenn es nicht passe, müssten die Fördermittel mit Zinsen zurückgezahlt werden. Das bedeute, dass möglichst kein Risiko eingegangen werden sollte.

 

Verwaltungsseitig werden vorneweg die Sanierung der Realschulaula und die Dachsanierung des gesamten Gebäudes vorgeschlagen. Hierfür müssten Kosten in Höhe von 500.000,-- € veranschlagt werden. Noch nicht geklärt sei, ob die Mittel auch im Bereich der Realschulturnhalle ausgegeben werden dürfen.

 

Herr Mollenhauer berichtet weiter, dass im Rahmen der Informationsveranstaltung bzgl. der Mittel für den Bereich der „sonstigen Infrastruktur“ die Frage des Aufzuges im Rathaus ins Gespräch gebracht worden sei. Diese Maßnahme sei von der Bezirksregierung als durchaus denkbar bezeichnet worden, eine abschließende Aussage gebe es aber nicht. Da die Frage aufgenommen worden sei, hoffe er, dass die Antwort demnächst in der Liste erscheinen werde.

Der Bereich Wirtschaftswege werde in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich erwähnt, damit seien diese auf jeden Fall förderfähig.

 

Herr Mollenhauer hofft, dass bis Anfang nächster Woche detailliertere Informationen vorliegen, um eine aussagekräftige Sitzungsvorlage für die Ratssitzung erstellen zu können. Der Rat sollte dann vom Grundsatz her die Maßnahmen festlegen. Die Liste der Maßnahmen sollte allerdings offen bleiben, da parallel zum Konjunkturpaket bekanntlich ein Antrag nach dem Investitionsprogramm für Maßnahmen an der Hauptschule gestellt worden sei. Wenn man hier nicht zum Zuge komme, sollten diese Maßnahmen in das Konjunkturprogramm eingebunden werden.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er Probleme mit der Förderung der Wirtschaftswege habe. Die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II würden ausschließlich durch Schulden finanziert und müssten von den nachfolgenden Generationen zurückgezahlt werden. Wirtschaftswege kämen aber nicht den jungen Leuten zugute und eine Investition in Wirtschaftswege sei auch nicht nachhaltig. Ihm sei klar, dass ein Großteil der Wirtschaftswege sanierungsbedürftig ist, hierfür sollten aber andere Mittel verwandt werden.

 

Frau Mollenhauer stellt fest, dass hier seitens des Bundes Geld bereit gestellt werde, über das in den Kommunen ad hoc entschieden werden müsse. Immerhin gehe es um rd. 1,2 Mio €. Den Kommunen werde eine Verantwortung aufgehalst, wobei sich die Frage stelle, ob man das so schultern könne.

 

Herr Fehmer regt an, über Sicherheitskonzepte an allen drei Schulen nachzudenken. Es sollten Zahlen und Fakten ermittelt werden, um die Maßnahmen tlw. aus dem Konjunkturpaket mit zu finanzieren.

 

Frau Dirks erwidert, dass hierüber bereits mit den Schulen gesprochen worden sei. In der vorliegenden Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf seien bzgl. der Grundschule Ausführungen zu finden.

Die Abwicklung einiger Maßnahmen aus Mitteln des Konjunkturprogrammes eröffne Spielräume für andere Maßnahmen, so Herr Mollenhauer. Gerade im Bereich Sicherheit und Brandschutz seien einige Maßnahmen, wie Lautsprecheranlage und Sicherheitsbeleuchtung an den beiden Grundschulstandorten vorgesehen. Hierfür seien Kosten in Höhe von 130.000,-- € ermittelt worden. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, diese Summe in den Haushaltsplan einzustellen.

 

Herr Dittrich regt an, die interkommunale Zusammenarbeit zu nutzen, weil viele Schulen das gleiche Problem hätten und noch nicht über eine Lautsprecheranlage verfügten. Ein gemeinsamer Einkauf werde zu Kosteneinsparungen führen. Des Weiteren begrüße er es, dass der Aufzug mit Mitteln des Konjunkturprogrammes verwirklicht werden soll und so das Rathaus endlich barrierefrei werde.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Breitbandversorgung aus dem Konjunkturpaket gefördert werden kann, bittet Herr Fehmer die Verwaltung, nähere Informationen über die  in Rosendahl praktizierte Breitbandversorgung mittels Funktechnik einzuholen.

 

Frau Dirks teilt mit, dass die Informationen bereits zusammen getragen würden, sobald diese komplett seien, werde berichtet.