Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2006 unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 13. Januar 2006 übersandten Änderungsliste beschlossen.

b)    Gem. § 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird das im Vermögenshaushalt aufgeführte Investitionsprogramm für die Jahre 2005 bis 2009 als Richtlinie für die Finanzplanung beschlossen und die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2009 zur Kenntnis genommen, jeweils unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 13. Januar 2006 übersandten Änderungsliste.

c)    Das Haushaltssicherungskonzept 2006 zum Haushaltsplan 2006 wird unter Berücksichtigung der  mit Schreiben vom 13. Januar 2006 übersandten Änderungsliste beschlossen. Die zu treffende Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Billerbeck für die mit 1.550.000,-- € im Wesentlichen für die Jahre 2007 und 2008 vorgesehenen Investitionsausgaben zur Sanierung des Freibades sowie die dazu gehörige Nettokreditaufnahme wird unter den Vorbehalt der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gestellt. Die Pensionsrückstellungen von 6.400,-- € werden gesperrt.

d)    Der Stellenplan wird in der als Anlage 4 zum Haushaltsplan 2006 beigefügten Fassung beschlossen.


Frau Dirks weist auf die in der Sitzungsvorlage dargelegten Veränderungen hin, die sich seit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes im Dezember 2005 ergeben haben. Diese werde Herr Melzner erläutern.

Des Weiteren sei sie beauftragt worden, gegenüber dem Landrat die Beibehaltung des Zuschusses zur Windeltonne durchzusetzen. Der Landrat vertrete die Auffassung, dass es keinen Beschluss gebe, den sie zu beanstanden hätte. Es sei kein neuer Satzungsbeschluss gefasst worden, deshalb gelten für das Jahr 2006 die gleichen Gebühren wie 2005, einschließlich einer ermäßigten Gebühr für die Windeltonne. Daran könne niemand etwas ändern, das habe auch eine Rücksprache beim Städte- und Gemeindebund ergeben. Es gelte der Vertrauensschutz für die Bürger, so dass für 2006 die Gebühren erhoben werden, die politisch gewollt seien.

 

Herr Fehmer stellt fest, dass sich die Hartnäckigkeit des Umwelt- und Denkmalausschusses ausgezahlt habe. Es sei sehr erfreulich, dass der Zuschuss zur Windeltonne für die Familien erhalten bleibe. Er gehe davon aus, dass auch im nächsten Jahr die Gebühren konstant bleiben.

 

Herr Wieling schließt sich den Ausführungen an. Es sei die Absicht des Rates, Familienpolitik auch in diesem Bereich sichtbar zu machen. Es habe sich gezeigt, dass ein gemeinsamer politischer Wille - auch nach ersten Ablehnungen – schließlich doch durchsetzbar ist.

 

Herr Melzner führt zu den Anmerkungen der Kommunalaufsicht lt. Verfügung vom 5. Januar 2006 aus, dass der Streichung der Zuführung an die Sonderrücklage „Pensionsrückstellung“ von 6.400,-- € ohne Änderung des Haushaltsplanes durch eine Sperre entsprochen werden könne. Der Anmerkung bzgl. der Finanzierung der Freibadsanierung werde ebenfalls durch eine Formulierung im Haushaltsbeschluss zum Haushaltssicherungskonzept zu Punkt c) nachgekommen. Wenn darüber hinaus keine Auflagen erteilt würden, könne der Haushaltsplan in Kraft gesetzt werden, ohne dass es eines Beitrittsbeschlusses bedürfe.

Im Übrigen bezögen sich die Änderungen lt. Liste für den Verwaltungshaushalt  im Wesentlichen auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2005. Darüber hinaus ergäben sich im Vermögenshaushalt erhebliche Verschiebungen aufgrund der Investitionen zur Einrichtung der Ganztagshauptschule und der dazu gehörigen Landeszuweisungen. 

Weiter teilt Herr Melzner mit, dass Einwendungen gegen den ausgelegten Haushaltsplan nicht erhoben worden seien und sich insofern eine Beschlussfassung erübrige.

 

Herr Fehmer konstatiert, dass ein Fehlbetrag von rd. 1.214.000,--- € für 2005 immer noch gewaltig sei. Seitens der CDU-Fraktion werde aber keine Möglichkeit gesehen, im Verwaltungshaushalt noch weitere Einsparungen vorzunehmen. In den vergangenen Jahren sei  bereits gespart worden, wo es möglich war. Er sei froh, dass die Hebesätze unverändert bleiben könnten und nicht über die fiktiven Hebesätze hinausgegangen werden müsse. Froh sei er ebenso über das deutliche Plus bei den Gewerbesteuereinnahmen, das zumindest für ein Jahr Luft verschaffe.

Die Personalkosten seien auf den ersten Blick erheblich. Den Erläuterungen hierzu sei aber zu entnehmen, dass es sich auch um Ausgaben handele, die der Rat beschlossen habe, wie z. B. die zusätzlichen Ausbildungsstellen und die Besetzung der Stelle im Bereich NKF. Wichtig sei, dass die Steigerung von 0,81% unter dem Orientierungswert des Landes liege. Damit sei man auch im Vergleich zu anderen Gemeinden gut aufgestellt.

 

Herr Wieling stellt fest, dass es selbstverständlich erfreulich sei, dass der Fehlbetrag nicht in der ursprünglich prognostizierten Höhe anfalle. Das Problem werde die Stadt aber im nächsten Jahr aufgrund der Gewerbesteuereinnahmen wieder einholen. Hinsichtlich der Personalkosten komme man mit einem Vergleich zu anderen Kommunen nicht weiter. Die SPD-Fraktion habe diesbezüglich eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet (Anlage 1 zu dieser Niederschrift). Ihm sei in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung aufgefallen, dass Arbeiten, die vom Bauhof hätten durchgeführt werden können an Unternehmer vergeben worden seien. Außerdem seien für die Erarbeitung des Konzeptes der Ganztagshauptschule Honorarkräfte beschäftigt worden; das bedeute nach seiner Meinung, dass der Stellenplan korrigiert werden müsse.

 

Herr Melzner macht deutlich, dass im Bereich Personalausgaben und sonstige Ausgaben ein Anstieg von 67.000,-- € (0,92%) zu verzeichnen sei. Die Orientierungsdaten sähen dagegen ab 2007 bei den bereinigten Gesamtausgaben eine Steigerung von 1,8 % vor.

Herr Nowak entgegnet, dass die Steigerung fast eine zusätzliche Stelle ausmache. Die Transparenz bei den Fremdvergaben sei  nicht gegeben. Außerdem sei die Verwaltung vor einigen Jahren neu organisiert worden. Der Stellenplan werde aber immer noch nach den alten „Ämtern“ aufgestellt und nicht auf die neuen Fachbereiche zugeschnitten. Er bitte darum, den Stellenplan transparenter zu gestalten.

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der Stellenplan nach den haushaltsplanrechtlichen Vorschriften aufgestellt werde. Dass dies nicht mit der inneren Organisation übereinstimme, liege in der Natur der Sache. Es wird aber zugesagt, die Stellen nachrichtlich den einzelnen Fachbereichen zuzuordnen.

 

Herr Schlieker tituliert den vorliegenden Entwurf als „Sparhaushalt“. Alle freiwilligen Leistungen seien zurückgefahren worden. Er hätte sich gewünscht, dass für Kinder, Jugendliche und Familien mehr Akzente hätten gesetzt werden können. Des Weiteren werde im Haushaltsplanentwurf davon ausgegangen, dass die Ganztagshauptschule eingerichtet werde. Wenn das aber nicht gelinge, sollten für die Hauptschule ab 2007 ff. anderweitige Mittel eingeplant werden. Nach seiner Meinung müsse vor der Freibadsanierung die Schulsanierung durchgeführt werden.

 

Eine alternative Verplanung in 2006 sei nicht möglich, so Herr Melzner. Wenn die Ganztagshauptschule nicht zum Tragen komme, dann würden in den Folgejahren im Investitionsprogramm 2007 im Rahmen der Schulpauschale Sanierungsmaßnahmen der Hauptschule berücksichtigt werden.

 

Im Übrigen frage er sich, so Herr Schlieker, ob die Ausgaben für die Betreuung der unter Dreijährigen überhaupt als freiwillige Leistungen bezeichnet werden könnten, wo doch der Gesetzgeber fordere, dass Plätze zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Frau Dirks  weist darauf hin, dass in erster Linie nicht die Stadt Billerbeck, sondern  das Jugendamt Coesfeld zuständig sei. Solange aber die Rahmenbedingungen des Landes noch fehlten, werde sich voraussichtlich nichts tun.

 

Herr Wieling ist ebenfalls der Meinung, dass die freiwilligen Leistungen unterschiedlich zu beurteilen seien. Der Zuschuss für die Kindergärten könne nicht gleichgesetzt werden mit dem Zuschuss für die Fremdenverkehrswerbung oder die Nachtbuslinie.

 

 

 

Frau Dirks kommt auf die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion zurück und bittet um Verständnis, dass in der kurzen Zeit nicht alle vergebenen Aufträge im Detail aufgelistet werden konnten. Man habe sich auf die großen Maßnahmen der einzelnen Fachbereiche beschränkt.

Herr Mollenhauer erläutert sodann die Aufstellung über die vergebenen Aufträge (Anlage 2 zu dieser Niederschrift).

Dabei teilt er u. a. mit, dass es sich bei den Dachdeckerarbeiten z. B. um die Behebung von Sturmschäden handele, die über die Versicherung abgewickelt worden seien. Bei den Schreinerarbeiten seien in erster Linie größere Maßnahmen, die insbesondere in den Schulen in den Ferien erledigt werden mussten, vergeben worden. Bei den Malerarbeiten handele es sich häufig um Verglasungen, die teilweise über die Versicherung abgedeckt seien oder Arbeiten, die in den Ferien erledigt werden mussten. Die Elektroarbeiten seien zum größten Teil in den Ferien zur Optimierung der Beleuchtung in den Schulen durchgeführt worden. Des Weiteren seien Fliesenarbeiten zur Behebung von Rohrbrüchen vergeben worden. Lohnunternehmer seien in erster Linie beauftragt worden, wenn größere Erdbewegungen erforderlich gewesen seien. Hierin enthalten seien auch die Kosten für die Schneeräumung im November vergangenen Jahres. Hinsichtlich der Pflasterarbeiten verfüge der Bauhof zwar über Fachkräfte. Es komme aber vor, dass in Spitzenzeiten, wenn alle Bauhofmitarbeiter ausgebucht seien, dringend Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Auch könnten  nicht alle Grünpflegemaßnahmen in eigener Regie durchgeführt werden, weil Fachbetriebe, wie z. B. Stöteler hinzugezogen werden  müssten. Die Rasenflächen der Spielplätze würden zu ¾ mit dem städt. Großflächenmäher bearbeitet, ¼ der Spielplatzflächen seien vergeben.

 

Herr Krause weist mit Wehmut und Sorge darauf hin, dass früher viel mehr Aufträge vergeben worden seien. Die Stadt habe die Verpflichtung, möglichst viele Arbeiten zu vergeben.

Nachdem Herr Mollenhauer darauf hinweist, dass dies eine politische Entscheidung sei, wirft Herr Wieling ein, dass er froh darüber sei, dass die Verwaltung die Aufstellung vorgelegt habe. Er habe wissen wollen, wo und warum Arbeiten vergeben worden seien. Er wolle mit seiner Nachfrage nicht grundsätzlich über den Bauhof diskutieren. Die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion und seine Anfrage aus der Rechnungsprüfungsausschusssitzung seien damit beantwortet.

 

Herr Melzner legt dann noch dar, welche Maßnahmen der Fachbereich Finanzen im Rahmen der Abfallbeseitigung sowie der Straßenreinigung und der Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung im Bereich des Friedhofes vergeben haben. Hierbei handele es sich um rentierliche Ausgaben, die durch Gebühren abgedeckt seien, wobei für den Bereich Friedhof mit Gebührensteigerungen gerechnet werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wieling teilt Herr Messing mit, dass evtl. Gebührensteigerungen in der jetzigen Gebührenrechnung nicht enthalten seien. Im Bereich Friedhof gebe es keine Jahresgebühr. Zurzeit werde aufgrund der in 1999 erfolgten Ausschreibung abgerechnet, eine neue Ausschreibung werde derzeit auf den Weg gebracht. Im Hinblick auf den Zeitraum sei mit Kostensteigerungen zu rechnen. Sollte sich das bewahrheiten, müssten ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Gebührenbedarfsberechnung die Gebühren angehoben werden.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Tauber zur Beschäftigung einer Honorarkraft im Rahmen der Ganztagshauptschule und der in der Liste ausgewiesenen Erstattung von 15.000,-- € teilt Herr Messing mit, dass es sich um einmalige Honorarkosten für die Erstellung eines umfangreichen Antrages, der in einem engen Zeitrahmen erstellt werden musste, handele. Diese Dienstleistungen würden im Falle einer Bezuschussung zu 90% in die Förderung einbezogen.

Frau Dirks  ergänzt, dass im Schul- und Sportausschuss ausführlich die Notwendigkeit der Beschäftigung der Honorarkraft dargelegt worden sei. Hierbei seien insbesondere auch Dienstleistungen zur Unterstützung der Schule erbracht worden.

 

Herr Schlieker erkundigt sich im Hinblick auf die Fremdenverkehrswerbung, in welcher Höhe sich Wirte,  Gewerbetreibende und Vereine hieran beteiligten. Des Weiteren sollten die Marketingmöglichkeiten aufgrund der Unterbringung der Nationalmannschaft von Serbien Montenegro anlässlich der Weltmeisterschaft im Hotel Weißenburg ausgeschöpft werden.

Frau Dirks  weist darauf hin, dass der Haushaltsansatz nicht angehoben werden könne, ein finanzieller Spielraum bestehe bekanntlich nicht. Insofern müsse auf Sponsoren und Unterstützung der Wirte, Vereine und Verbände gesetzt werden.

Herr Wieling erinnert daran, dass die Stadt bereits einen erheblichen Beitrag leiste, indem sie das komplette Sportzentrum Helker Berg zu eigenen Lasten zur Verfügung stelle.

 

Herr Nowak bezieht sich auf die Zweckverbandsversammlung der Musikschule im Dezember, in der der Umlagebeitrag festgesetzt worden ist. Er betont, dass er immer vehement dafür eingetreten sei, dass im Bereich Musikschule gespart wird. Diesbezüglich sei auch eine Menge getan worden. Jetzt sei aber für die SPD-Fraktion ein Punkt erreicht, an dem sie sich nicht mehr beteiligen würden. Er werde das Konzept der Musikschule ablehnen, denn der Sparkurs führe zu einem Abbau von Arbeitnehmerrechten und gehe zu Lasten der Qualität. Hierauf wolle er im Hinblick auf den nächsten Haushaltsplan bereits jetzt hinweisen.

 

Herr Fehmer merkt an, dass die Musikschule ihre Kosten erheblich gesenkt habe, aber von den drei beteiligten Kommunen Coesfeld  die einzige Stadt sei,die hiervon profitiere.

Außerdem seien die Umlagekriterien den Ratsmitgliedern nicht bekannt, die Zweckverbandssatzung sei nicht Bestandteil der Ortsrechtssammlung. Diese müsse den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht werden. Er gehe davon aus, dass im Frühjahr im zuständigen Ausschuss über die Musikschule diskutiert werde. Der Umlagebeitrag der Stadt Billerbeck stehe heute nicht zur Disposition, da er von der Zweckverbandsversammlung vor Einbringung des Haushaltsplanes bereits festgesetzt worden sei.

Frau Dirks berichtet, dass die Abrechnung „spitz“, nach den Schülerzahlen und der Art des Unterrichtes vorgenommen werde. Eine detaillierte Aufstellung über Schülerzahlen und Art des Unterrichts liege den Ratsmitgliedern, die Mitglied in der Zweckverbandsversammlung sind aber vor. In Billerbeck würden relativ viele Kinder Einzelunterricht oder Unterricht in zweier oder dreier Gruppen erhalten, während in Rosendahl viele Kinder in der Früherziehung seien, die weitgehend kostendeckend betrieben werden könne.

Herr Nowak unterstreicht, dass „spitz“ abgerechnet werden müsse. Den Fraktionen müsse eine detaillierte Kostenaufstellung einschließlich Verwaltungskosten vorgelegt werden.

 

Vermögenshaushalt

Zum Vermögenshaushalt stellt Herr Fehmer fest, dass dieser für die CDU-Fraktion vier wichtige Punkte enthalte, nämlich die Ganztagshauptschule, die Sanierung des Freibades, den Ausbau von Wirtschaftswegen und die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges.

Nachfragen ergäben sich zu folgenden Positionen:

 

02000.94000 Bauliche Veränderungen Rathaus 10.000,-- €

In den Erläuterungen werde dargelegt, dass auf dem Dachboden Lagerräume geschaffen werden sollen. In der HFA-Sitzung am 26. April 2005 sei aber die Erstellung eines Raumkonzeptes für das 4. Obergeschoss beschlossen worden. Das sollte in den Erläuterungen zum Ausdruck kommen.

Bei den jetzt vorgesehenen Arbeiten handele es sich um Dämmarbeiten, so Herr Mollenhauer, die in jedem Fall erforderlich seien. Für den evtl. Durchbau des Dachgeschosses sei eine Perspektive bis zum 31.12.2010 ins Auge gefasst worden. Bei der Aufarbeitung werde auch der barrierefreie Zugang berücksichtigt.

Herr Fehmer bittet darum, die Erläuterung entsprechend zu ergänzen.

 

1300.93501 Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen 220.000,-- €

Herr Fehmer führt aus, dass man sich hinsichtlich der Notwendigkeit der Anschaffung auf das Urteil der Fachleute verlasse, diese hätten dargelegt, dass das alte Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher geführt werden könne. Auch wenn der Eigenanteil in Höhe von 9.000,-- € aufgebracht werden müsse, stimme er der Anschaffung zu; der Feuerschutz in Billerbeck sei wichtig.

 

46000.95000 Anlegung von Kinderspielplätzen 37.000,-- €

Herr Fehmer erinnert bzgl. der Spielplatzerneuerung Wüllen an die Aussage eines Anliegers anlässlich der Spielplatzbereisung des Ausschusses, dass Spenden denkbar seien. Die Verwaltung sollte hierauf zurückkommen.

 

77000.93500 Anschaffung bewegl. Vermögen Bauhof 25.000,-- €

In der Veränderungsliste sei eine Ansatzreduzierung vorgesehen, so Herr Fehmer. Die CDU-Fraktion sei aber der Auffassung, dass zusätzliche Mittel eingestellt werden müssen, damit an dem städt. LKW die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, um das vorhandene Räumschild anbringen zu können.

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass das Räumschild in den vergangenen 10 Jahren nur 50 Stunden zum Einsatz gekommen sei. Mit einer Breite von 3,80 m sei es für den Innenstadtbereich ungeeignet. Außerdem hätte bei dem Schneechaos im November 2005 der LKW mit dem Räumschild nicht eingesetzt werden können, weil der LKW keine Winterausrüstung habe. Bei den enormen Schneemassen wären Schneeketten erforderlich gewesen. Bereits bei der Anschaffung des neuen LKW sei überlegt worden, dass das Räumschild besser an einen Trecker eines Lohnunternehmers montiert werden könne. Nach seiner Meinung sei eine Ausgabe in Höhe von 5.000,-- € für 50 Stunden in 10 Jahren kaum zu rechtfertigen. Falls erforderlich, sollte für den Außenbereich auf einen Lohnunternehmer zurückgegriffen werden. Im Innenstadtbereich könne der städt. Trecker mit dem kleinen Schild eingesetzt werden.

Es sei bereits kritisch angemerkt worden, so Herr Nowak, dass bei dem Schneechaos die Lohnunternehmer nicht umfangreicher eingesetzt worden seien. Im Übrigen teile er die Auffassung der Verwaltung, dass die Ausgabe von 5.000,-- € unwirtschaftlich wäre. Herr Fehmer zieht seinen o. a. Vorschlag zurück.

 

88000 Bebaute und unbebaute Grundstücke

Herr Fehmer sieht in dem Ankauf und der anschließenden Weiterveräußerung von Grundstücken die einzige Möglichkeit, das Defizit des städt. Haushaltes zu minimieren. Über den Umfang, der über den städt. Haushalt abgewickelt werden könne, müsse grundsätzlich diskutiert werden. Herr Fehmer betont, dass die GIWo dringend benötigt werde und er diese nicht „aushebeln“ wolle.

Herr Wieling zeigt sich erfreut darüber, dass die CDU-Fraktion diesen Vorschlag unterbreitet. Er habe in den letzten Jahren immer wieder angemahnt, dass die Wertabschöpfung in der GIWo stattfindet, während der städt. Haushalt defizitär ist. Gewisse Teile der Grundstücksgeschäfte müssten über den städt. Haushalt abgewickelt werden.

 

 

Herr Wieling führt zum Vermögenshaushalt aus, dass auch die SPD-Fraktion der Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges zustimmen werde.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Vermögenshaushalt die richtigen Akzente gesetzt würden. So sei es richtig und konsequent, dass die Schulsanierung fortgeführt werde. Ebenso befürworteten sie die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr.

 

 

Stellenplan

Verwaltungsseitig wird noch einmal zugesagt, die einzelnen Stellen den Fachbereichen zuzuordnen.

 

Herr Nowak knüpft an seine Ausführungen vom Herbst vergangenen Jahres zum NKF an. Früher sei die Fachbereichsleiterstelle im Hauptamt nach A 11 bewertet worden. Danach sei eine Umorganisation erfolgt, der Stelleninhaber sei jetzt als stellv. Fachbereichsleiter in der Kämmerei tätig. Nach seiner Meinung müsse die Stelle nach dem Ausscheiden des  Stelleninhabers anders bewertet werden.

 

Herr Messing berichtet, dass die Stelle des stellv. Fachbereichsleiters in der Kämmerei im Jahr 2000 durch Herrn Dr. Berger nach A 11 bewertet worden sei, also so, wie sie im Fachbereich Finanzen originär besetzt ist. Für den Bereich NKF sei ein Angestellter eingestellt worden. Wenn der jetzige Stelleninhaber ausscheide, würden die Tätigkeiten mit den Tätigkeiten NKF in einer neuen Angestelltenstelle bewertet. Hierfür werde eine Stellenbewertung von Herrn Dr. Berger erstellt. Er gehe davon aus, dass die Wertigkeit der Angestelltenstelle vergleichbar mit der bisherigen A 11  Stelle nach TVöD E 11 erfolgen wird.

 

Herr Nowak erkundigt sich, ob es sich bei der bisher nach BAT II ausgewiesenen Angestelltenstelle um eine IIa oder IIb Stelle handele.

Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass es im Bereich der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) nur II oder III gebe. Eine Differenzierung wie im Tarifbereich Bund und Land nach IIa und IIb gebe es hier nicht. Jetzt sei die Stelle durch die Überleitung nach TVöD E 13 ausgewiesen.

 

 

 

Herr Wieling erklärt abschließend, dass die SPD-Fraktion z. B. die Bezuschussung der Windeltonne oder die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges mittrage. Andere Maßnahmen, die seit Jahren diskutiert würden, fehlten aber. Die für die Freibadsanierung eingesetzten Beträge seien z. B. nur Makulatur. Bei dem Haushaltsplan handele es sich im Grunde um den gleichen wie im vergangenen Jahr, der nicht die Ansprüche stelle, die die SPD-Fraktion stelle. Deshalb hätten sie ihn im letzten Jahr auch abgelehnt. Über Einzelheiten müsse in der Fraktion noch diskutiert werden. Deswegen werde er sich heute der Stimme enthalten.

 

Herr Melzner erläutert  noch einmal, dass - um einen Beitrittsbeschluss zu vermeiden – die Punkte Freibad und Personalrückstellungen aus der Verfügung des Kreises vom 5. Januar 2006 mit in den Haushaltsbeschluss unter Punkt c) Haushaltssicherungskonzept übernommen werden sollten.

 

Des Weiteren teilt er mit, dass für den Fall, dass es dennoch zu einer längeren Phase der vorläufigen Haushaltsführung kommen sollte, weil wider Erwarten doch Auflagen von der Kommunalaufsicht gemacht werden oder die Genehmigung evtl. eine längere Zeit in Anspruch nimmt, die Handlungsfähigkeit bzgl. der Investitionen dadurch gesichert werden könne, dass die Rangfolge der Investitionen in einer Prioritätenliste durch den Rat festgelegt wird. Dies sollte sicherheitshalber durch einen gesonderten Beschluss nach dem Haushaltsbeschluss erfolgen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

 

Des Weiteren fasst der HFA folgenden

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die vorliegende Prioritätenliste für die Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen wird beschlossen.

 

Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen