Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt erteilt.


Auf Nachfrage von Herrn Becks, welche Änderungen sich noch ergeben könnten, teilt Frau Besecke mit, dass es für das nördliche Grundstück noch keinen Käufer gebe und es insofern denkbar wäre, dass sich das Gebäude noch ein Stück nach Süden verschiebe.

 

Im Hinblick darauf, dass es sich bei den abgerissenen Gebäuden um ehemaligen jüdischen Besitz handele, so Frau Mönning, könne sie die geplante Bebauung nicht mittragen und werde sich bei der Stimmabgabe enthalten.

 

Frau Mollenhauer ist der Meinung, dass sich die jetzt geplanten zwei Einfamilienhäuser städtebaulich gut einfügten.

 

Herr Kortmann begrüßt die Schließung der Baulücke und hält auch die Größenordnung der Bebauung für angemessen. Er erkundigt sich, wie die Grundstücke hinter der neuen Bebauung erschlossen werden können.

Frau Besecke teilt mit, dass diese dem Eigentümer gehörten, der hinter diesen Grundstücken an der Josefstraße liege. Eine Erschließung könnte von dort vorgenommen werden.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass er der geplanten Bebauung positiv gegenüber stehe.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung