Herr Dübbelde weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag modifiziert und den zweiten Teil bzgl. des Baus einer Festhalle zurückgenommen habe, so dass heute über die Nutzung der Zweifachsporthalle zu diskutieren ist.

 

Herr Spengler moniert die Ratsniederschrift, da in dem Beschluss nicht genau definiert sei, wie der modifizierte Antrag laute.

 

Herr Mollenhauer berichtet, dass beim Hersteller des Schwingbodens der Zweifachsporthalle nachgefragt wurde, ob der Boden den Belastungen bei Festveranstaltungen standhalte. Grundsätzlich werde hierin kein Problem gesehen. Der Boden sei ausgelegt für 200 kg/qm. Drei Personen auf einem qm seien also kein Problem, problematisch werde es dagegen, wenn diese herum hüpften. Dieses Problem könnte nach Aussage des Herstellers durch das Verlegen von 16 mm dicken Spanplatten mit Nut und Feder gelöst werden, so würden die Belastungen auf die Schwingfedern verteilt.

Des Weiteren habe gestern ein Termin mit dem Kreis Coesfeld stattgefunden, in dem es in erster Linie um den Brandschutz gegangen sei. Tendenziell werde dieser lösbar sein, wobei aber die Rauchabzüge noch nicht abschließend geprüft seien und voraussichtlich zusätzliche Notausgänge angelegt werden müssten. Unter Berücksichtigung der Flucht- und Rettungswege wäre eine Bestuhlung von ca. 850 – 900 Plätzen möglich. Bei einer Nutzung für Festveranstaltungen müssten einige Tausend € investiert werden. 

 

Bevor man sich näher mit baulichen Veränderungen beschäftige, so Frau Mönning, müsse doch geprüft werden, ob die jetzigen Nutzungen nicht zu stark beeinträchtigt werden und die Schule und die Vereine bereit seien, eine solche Lösung mitzutragen.

 

Frau Dirks entgegnet, dass man nicht über die Zweifachsporthalle reden könne, ohne zu wissen ob diese überhaupt baurechtlich geeignet ist. Bei der Durchführung von Festen würde die Nutzung natürlich durch den Um- und Aufbau beeinträchtigt. Die Schule und die Sportvereine seien hierüber natürlich nicht begeistert. Man müsse sehen, welches Fest zu welcher Zeit in der Halle stattfinden könnte. Gespräche seien auch mit der Kolpingsfamilie und dem Allgemeinen Bürgerschützenverein geführt worden. Grundsätzlich würden die Schützenvereine lieber im Zelt feiern. Aufgrund des Urteils müsse man sich aber jetzt Gedanken machen, wie es in Billerbeck mit den Festen weiter gehe.

 

Frau Mollenhauer wirft ein, dass bisher immer von einer 100%-igen Auslastung der Zweifachsporthalle die Rede gewesen sei. Das würde bedeuten, dass jede anderweitige Nutzung zu Lasten des Sports gehen würde.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass durch den Gymnastikraum an der Hauptschule ein Raum geschaffen wurde, in dem ebenfalls Sport getrieben werden könne. Evtl. könne auch die Realschulaula mit einem anderen Boden ausgelegt werden, so dass dort Gymnastik stattfinden könne. Klar sei aber auch, dass die Zweifachsporthalle durch Ballsportarten belegt sei, die woanders nicht möglich seien.

 

Herr Faltmann erkundigt sich, ob durch Maßnahmen im oder am Festzelt sichergestellt werden könne, dass die Grenzwert eingehalten werden.

 

Frau Dirks teilt mit, dass hierüber noch keine verlässlichen Informationen vorlägen, aber auch diese Option zurzeit mit Fachleuten geprüft werde.

 

Herr Faltmann merkt an, dass dies erste Priorität haben sollte. Des Weiteren sollten die Vereine überlegen, ob nicht das ein oder andere Fest im Saal stattfinden könnte.

 

Herr Krause macht deutlich, dass die Verwaltung nach Lösungen suchen sollte, wie die Feste stattfinden können. Er hätte erwartet, dass z. B. mitgeteilt worden wäre, an wie vielen Tagen die Halle bei Durchführung eines Festes nicht für den Vereins- und Schulsport zur Verfügung stehe und nicht erklärt werde, was mit dem Boden passiere. Er halte es nicht für akzeptabel, die Halle für ein Fest umzunutzen. Der Ärger von allen Seiten und das Urteil seien auf mangelnde Vorbereitung der Verwaltung zurückzuführen.

 

Sie habe bereits erklärt, welche Bemühungen die Verwaltung unternommen habe, so Frau Dirks. Alternative Standorte seien nicht gefunden worden. Die Rechtslage sei nun einmal so, dass keine Feste stattfinden können, wenn Wohnnutzungen in der Nähe seien, weil Lärmschutzwerte eingehalten werden müssen, mit denen Feste nicht durchgeführt werden können. Bereits im letzten Jahr seien in Absprache mit den Vereinen Maßnahmen getroffen worden, um den Geräuschpegel zu reduzieren. Beim Schützenfest des Allgemeinen Billerbecker Schützenvereins seien aber immer noch zu hohe Werte ermittelt worden. In der Genehmigung für den Kolpingkarneval, die unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes erstellt worden sei, sei die Reduzierung der Lautstärke formuliert worden. Diese Formulierung sei aber vom Verwaltungsgericht als zu unbestimmt angesehen worden. Der erlaubte Wert von 55 Dezibel könne aber bei einem Zeltfest nach derzeitigem Kenntnisstand nicht eingehalten werden.

 

Herr Krause wirft ein, dass es Aufgabe der Vereine sei, die Grenzwerte einzuhalten.

 

Die Nutzung der Zweifachsporthalle für Festveranstaltungen schränke den Betrieb zu sehr ein, so Herr Flüchter. Außerdem werde der Geruch von Alkohol und Zigaretten tagelang in der Halle hängen. 

 

Herr Kleideiter weist darauf hin, dass in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes nicht von Dezibel die Rede sei, sondern angeführt werde, dass der Wert nicht genau genug bestimmt sei. Außerdem sei es komisch, dass u. a. ein Anlieger, der immer in der Jugendarbeit tätig war, geklagt habe. Daraus schließe er, dass es noch andere Gründe gegeben haben müsse, weshalb die Feste nicht mehr stattfinden können.

 

Frau Mönning stellt heraus, dass der SPD-Antrag dazu führen sollte, in der misslichen Situation beginnend mit einem Baustein nach Lösungen zu suchen. Die Verwaltung sollte überprüfen, wie das machbar ist. Dazu müsse zuallererst nach einer verträglichen Lösung für alle gesucht werden und erst danach sei über bauliche Maßnahmen nachzudenken.

 

Frau Mollenhauer führt an, dass das Gericht der Verwaltung die Genehmigung um die Ohren geklatscht habe, die Verwaltung also ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe, da die Genehmigung gravierende Mängel enthalte und eine Abwägung zwischen den Interessen nicht erfolgt sei. Zudem werde an mehreren Stellen in der Begründung das Wort „rechtswidrig“ genannt. Sie sei ärgerlich und enttäuscht über diese Gerichtsentscheidung. Das Urteil hätte vermieden werden können, wenn über den Lärmschutz genaueres in der Genehmigung gestanden hätte.

 

Man könne nicht Werte in einer Genehmigung fordern, die die Vereine nicht einhalten können, so Frau Dirks. Sie sei genau so ärgerlich über die Begründung des Richters. Der Genehmigungsbescheid sei nach rechtlicher Beratung erstellt worden. Der seitens der Stadt hinzugezogene Fachanwalt könnte bestätigen, dass der Richter einige Dinge durcheinander geworfen habe. Im Übrigen wäre auch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt worden, wenn mehr Zeit gewesen wäre.

 

Herr Kortmann stellt fest, dass eine Lösung für die Traditionsfeste gefunden werden müsse. Neben der Frage, ob es andere Alternativen gebe, könnte eine Lösung die Nutzung der Zweifachsporthalle sein, wenn geregelt ist, welcher Sportunterricht ausfalle, was der Boden und der Umbau koste, ob die Sanitäranlagen ausreichen. Bevor diese Fragen nicht beantwortet seien, könne er nicht entscheiden. Des Weiteren sollte unter Hinzuziehung eines neutralen Mediators noch einmal das Gespräch mit den Vereinen und Anliegern gesucht werden. Vielleicht könne ein Agrement getroffen werden, dass ein oder zwei Feste gefeiert werden können, wenn z. B. transportable lärmschutzmindernde Maßnahmen getroffen werden.

 

Frau Dirks erklärt, dass sie mit den Anliegern weiter im Gespräch sei. Auch werde überprüft, ob und mit welchen Maßnahmen ein Fest unter Einhaltung der Grenzwerte durchgeführt werden kann und was diese Maßnahmen kosten würden. Sie wisse auch, dass es eile, es müssten aber Termine mit den entsprechenden Fachleuten vereinbart werden. Die Anlieger wollten ein Konzept. Ein Baustein könnte die Zweifachsporthalle sein. Darüber hinaus sollen aber auch alle anderen Optionen geprüft werden.

 

Herr Spengler wirft ein, dass lt. SPD-Antrag nicht nur die Zweifachsporthalle, sondern auch Alternativen geprüft werden sollen. Seitens der Verwaltung werde aber nur von der  Zweifachsporthalle gesprochen. Er wolle nicht, dass der Fraktionsantrag abgewürgt werde, wenn die Nutzung der Halle wegen der Beeinträchtigung des Sportunterrichtes nicht infrage komme.

 

Frau Mönning fasst zusammen, dass die Vorbereitung der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt unzureichend ist. Deshalb stelle sie den Antrag, den Fraktionsantrag zurückzustellen und die Verwaltung mit der Ermittlung zu beauftragen, an wie vielen Tagen die Zweifachsporthalle nicht für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehe, wenn dort Feste veranstaltet werden und ob die Schule und Vereine überhaupt bereit sind, diese Einschränkungen hinzunehmen. Gleichzeitig müsse geklärt werden, ob die Festveranstalter bereit sind, ihre Feste in der Zweifachsporthalle nach entsprechendem Umbau zu feiern. Sollten diese Fragen verneint werden, müsse die Verwaltung konkrete Alternativvorschläge unterbreiten.

 

Herr Kleideiter ruft in Erinnerung dass die Feste ins Zelt verlegt worden seien, weil der Saal zu klein gewesen sei. Heute würden die Feste tlw. bereits wieder kleiner, so dass doch auch überlegt werden könnte, wieder den Saal zu nutzen.

 

Frau Mollenhauer bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob es technische Lösungen gibt, den Lärm im Zelt zu reduzieren.

 

Frau Dirks entgegnet, dass auch diese Möglichkeit bereits geprüft und gerechnet werde.

 

Herr Dübbelde gibt zu bedenken, dass die nächsten Feste vor der Tür stehen und lässt über den o. a. Antrag von Frau Mönning abstimmen.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.