Beschluss:

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, eine Bürgerversammlung durchzuführen und die erfolgten Planungen vorzustellen.


Herr Hein erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

Ergänzend teilt er mit, dass die Überprüfung der Kostenansätze und die differenzierte Betrachtung dazu geführt haben, dass die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagene Variante teurer wird als angegeben. Herr Bach werde dies erläutern.

Herr Hein betont, dass man sich den privaten Bereich noch nicht angesehen habe und deshalb zu diesen Kosten noch keine Angaben gemacht werden können.

 

Herr Bach stellt dann detailliert die in der Sitzungsvorlage beschriebenen verschiedenen technischen Varianten zur Sanierung des Kanals vor (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift). Vorgeschlagen werde die Einführung einer Trennentwässerung. Das bedeute, dass der vorhandene Mischwasserkanal zum Regenwasserkanal umfunktioniert und parallel dazu ein Schmutzwasserkanal gebaut wird. Der Schmutzwasserkanal münde in ein Pumpwerk und werde mittels einer Druckrohrleitung in den noch vorhandenen Mischwasserkanal des Grünen Weges eingeleitet. Für die Zukunft werde vorgeschlagen, im gesamten Gebiet ein Trennsystem einzubauen. Insgesamt seien 12 Häuser betroffen, die ihre Schmutzwassereinrichtung so umleiten müssen, dass sie Schmutzwasser getrennt einleiten können. Zu überlegen wäre, ob ein Stück in der Wiesenstraße mit saniert werde, dann kämen 3 weitere Häuser hinzu. Allerdings werde es dann erforderlich, eine zweite Einleitungsstelle in die Berkel zu bauen. Dies sei in den Kostenschätzungen nicht enthalten.

Zu den Kosten teilt Herr Bach mit, dass die Trennentwässerung nicht wie angegeben 125.000,-- € an Kosten verursache, sondern jetzt 138.000,-- € zu veranschlagen wären, weil Pressungen aufgrund des Risikozuschlages deutlich teurer seien. Es handele sich aber um die kostengünstigste Variante, die nächst günstigere Variante wäre gut 10.000,-- € teurer. Außerdem sei diese Sanierungsvariante für die Anlieger die günstigste, da auf den privaten Grundstücken nur die Schmutzentwässerung neu geordnet werden müsste.

 

Anschließend beantwortet Herr Bach Nachfragen der Ausschussmitglieder zu den verschiedenen Varianten.

 

Herr Krause fragt nach, warum der Kanal nicht einfach saniert werde. Die Anlieger könnten sich durch Rückstauklappen schützen. Das wäre doch die preiswertere Alternative.

 

Zum Hinweis des Herrn Bach, dass dann aber das Fremdwasserproblem nicht gelöst werde, merkt Herr Krause an, dass noch bis 2015 Zeit sei. Deshalb sollte zunächst eine Bürgerversammlung einberufen werden, in der den Bürgern die Kosten vorgestellt werden, damit man nicht noch einmal das erlebe, was man im Projektgebiet Kohkamp erlebt habe.

 

Herr Hein erläutert, dass die Sanierungsarbeiten Bernhardstraße im ABK vorgezogen wurden, weil der Mischwasserkanal aufgrund der Unterbögen undicht ist, weil er nicht zu unterhalten ist und weil eine Haltung bisher überhaupt nicht angefahren und deshalb auch nicht untersucht werden könne, weil sie durch eine Garage überbaut ist.

 

Aus den Reihen der Anlieger wird der Feststellung des Herrn Hein, dass die Haltung durch eine Garage überbaut ist, widersprochen.

 

Im Hinblick auf den Widerspruch der Anlieger wiederholt Herr Krause seinen Vorschlag, erst eine Bürgerversammlung einzuberufen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

 

Herr Spengler schließt sich im Hinblick auf die widersprüchlichen Aussagen dem Vorschlag an.

 

Herr Hein entgegnet, dass er ja eine Bürgerversammlung vorschlage. Er stellt klar, dass die Haltung nicht gereinigt und untersucht werden könne.

 

Herr Krause unterstreicht, dass den Bürgern klar gesagt werden müsse, was auf sie zukomme und welche Unterstützung sie erwarten können.

 

Herr Dübbelde befragt Herrn Hein, warum die Maßnahme jetzt vorgezogen werden soll. Ihn mache die Aussage des Herrn Hein stutzig, dass einige Anlieger auf ihn mit der Forderung  zugekommen sein sollen, jetzt mit der Maßnahme zu beginnen. 

Hierzu teilt Herr Hein mit, dass drei Anlieger Reinigungskosten geltend gemacht hätten.

 

Der Ausschuss fasst schließlich auf Antrag des Herrn Krause folgenden


Stimmabgabe: einstimmig