Sitzung: 02.04.2009 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/408/2009
Beschluss:
1. Der Änderungsbereich liegt nördlich des
Stadtzentrums in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7, und umfasst die
Flurstücke 48 und 49 sowie die nördlichen Teile der Flurstücke 50 und 65. Für
das Plangebiet, welches wie folgt
begrenzt wird:
- Im Norden durch die nördliche Grundstücksgrenze
der Flurstücke 65, 48 und 49
- im Osten durch die östlichen Grenzen
der Flurstücke 49 und 50 bis zur Nutzungsgrenze zwischen dem Hotelpark und
dem Wildgehege,
- im Süden durch die Nutzungsgrenze
zwischen dem Hotelpark und dem Wildgehege bis zum Grenzpunkt des
Flurstückes 50 am Stallgebäude, von dort weiter bis zum westlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 65
- im Westen durch die westliche Grenze des Flurstückes 65 bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des v. g. Flurstückes,
wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Weißenburg” beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
3. Auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Weißenburg” und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
5. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 BauGB beteiligt sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen