Frau Mönning bezieht sich auf ihre Nachfrage zur Baumaßnahme im Bereich des Kreisverkehrs Osterwicker Straße und die Beantwortung der Verwaltung in der letzten Ratssitzung sowie den heute im Billerbecker Anzeiger erschienenen Artikel, in dem Herr Hein den Bau des Regenrückhaltebeckens erläutert. Sie unterstreicht, dass seit Wochen an der Stelle umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommen würden, über die weder die Ratsmitglieder noch die Bürger informiert waren. Offensichtlich wisse auch die Verwaltungsspitze hierüber nur wenig. Die Maßnahme sei weder in den Ausschüssen beraten noch sei darüber informiert worden. Die Ratsmitglieder hätten die vielfachen Nachfragen von Bürgern nicht beantworten können.

Für sie ergäben sich folgende drei Fragen:

 

1.    Im Bebauungsplan Gantweger Bach ist offensichtlich eine andere Entwässerung beschlossen worden als die jetzt geschaffene. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund wurde die Entwässerung gekippt?

 

2.    Warum wurde der zuständige Ausschuss, der sich lange mit dem Bebauungsplanverfahren beschäftigt habe, nicht einbezogen oder zumindest über die neue Situation informiert?

 

3.    Warum wurde der Eigenbetrieb, der für das Entwässerungskonzept zuständig ist, nicht einbezogen?

 

Des Weiteren wirft sie die kritische Frage auf, ob das der künftige Stil der Verwaltung sei, erst nachträglich über die Presse zu informieren und zu erklären wie gut und wichtig alles ist.

 

Frau Besecke führt zur ersten Frage aus, dass sich im Bebauungsplanverfahren abgezeichnet habe, dass eine Entwässerung nicht im Gebiet erfolgen kann. In der Begründung zum Bebauungsplan sei nachzulesen, dass die Regenentwässerung im Bereich der Berkel erfolgen soll.

 

Herr Spengler und Herr Becks monieren, dass sie hierüber nicht informiert worden seien.

Frau Mönning weist darauf hin, dass doch die Entwässerung im Bebauungsplan geregelt werden müsse und erkundigt sich, wann der Bebauungsplan rechtskräftig geworden sei und ob es Beanstandungen gegeben habe.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Bebauungsplan nicht mehr geprüft, sondern von der Stadt in Kraft gesetzt werde, in diesem Fall, nachdem der Betriebsleiter bestätigt habe, dass die Entwässerung gesichert sei.

 

Bzgl. der Beantwortung der zweiten und dritten Frage verweist Herr Mollenhauer auf den Betriebsleiter Herrn Hein.

Frau Dirks sagt zu, dass die Fragen öffentlich und schriftlich durch Herrn Hein beantwortet werden.

 

Frau Mönning stellt kritisch fest, dass ihre Fragen nicht beantwortet seien. Die lapidare Feststellung „es gab keinen Beratungsbedarf“ sei skandalös. Sie würden von Bürgern angesprochen und wüssten nicht Bescheid. Letztlich sei die Bürgermeisterin als Leiterin der Verwaltung zuständig. Sie finde es skandalös, dass sie schweige.

 

Herr Becks fragt nach, ob Herr Hein über die Bruttokosten in Höhe von 52.000,-- €, die sich über Beiträge finanzierten allein entscheiden könne. Im Betriebsausschuss sei weder über die Kosten noch über irgendein Detail der Baumaßnahme gesprochen worden. Er fragt nach, ob es sich um eine städtische oder private Fläche gehandelt habe.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass vor Jahren im Rahmen des Berkelauenkonzeptes der Ankauf der Fläche auf dem das Regenrückhaltebecken errichtet wurde beschlossen worden sei.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird erwidert, dass nicht bekannt gewesen sei, dass eine solche Baumaßnahme dort umgesetzt werden soll und es keine klaren Aussagen hierzu gegeben habe.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass Herr Hein bekanntlich eine Reihe von Kompetenzen habe. Sie könne heute nicht für Herrn Hein sprechen. Dieser werde die Sache aufklären und die Fragen beantworten. Sie vermute nicht, dass er seine Kompetenzen überschritten habe.

 

Herr Dübbelde merkt an, dass es auch um die Art und Weise gehe. Die Ratsmitglieder hätten zumindest informiert werden müssen, unabhängig davon ob Beratungsbedarf bestehe oder nicht.

 

Herr Krause erklärt, dass er sich ausnahmsweise den Ausführungen von Frau Mönning anschließen könne. Er wolle wissen, welche Entscheidungskompetenzen Herr Hein genau habe. Herr Hein habe ihm auf seine Nachfrage hin erklärt, dass alles im Rahmen des Berkelauenkonzeptes besprochen worden sei, daraufhin hätte er die Sache als erledigt betracht. Danach habe Frau Mönning in der Ratssitzung nachgefragt und dann habe er hierüber heute in der Zeitung gelesen. Das könne doch nicht doller sein. Er erwarte seitens der Bürgermeisterin personelle Konsequenzen und wolle den Arbeitsvertrag des Herrn Hein einsehen, um zu prüfen, ob es sich um ein Vergehen handele oder nicht. Eine Freigabe seitens des Rates gebe es weder in der Höhe noch in der Sache.

 

Abschließend sagt Frau Dirks nochmals Klärung zu.