Frau Mönning erkundigt sich, wann die Begrünung erfolgen müsse und wer kontrolliere, dass sie auch in der geforderten Höhe, Dicke oder Breite vorgenommen wird. Bei einigen Ställen vermisse sie die Begrünung.

 

Frau Besecke teilt mit, dass lt. Baugenehmigung die Pflanzmaßnahmen in der Regel  in der dem Abschluss der Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode erfolgen müssen. Das werde von der Unteren Landschaftsbehörde kontrolliert, einzelne Stallanlagen überprüfe sie auch selbst.

 

Frau Mönning fragt weiter nach, ob weggefallene Streuobstwiesen ersetzt werden müssen.

Das wird von Frau Besecke bejaht.